Autor Thema: Pflegenotstand verletzt systematisch das GG - Verfassungsbeschwerde möglich  (Gelesen 7988 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Die Analyse einer Rechtswissenschaftlerin zum Pflegenotstand läuft auf eine makabere Ergänzung des Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar - "es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig". Die Konsequenzen sind spektakulär, der Weg zum Verfassungsgericht ist eröffnet. ..."

Dies und mehr steht zu lesen unter http://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsbeschwerde-moeglich-pflegenotstand-verletzt-systematisch-das-grundgesetz-1.1820256

Absolut lesenswert!
Frühe flüchtige Grüße vom Chronisten
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline dino

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Das zeigt erstmal das wir Deutsche sehr formalistisch geprägt sind. Wir rennen vor ein Gericht, diesmal vor die Rotkittel, die übrigens selbst wahrsscheinlich keine Versorgungsprobleme haben werden. Was ist aus dem "wir sind das Volk geworden"? Obs was bringt?
Hoffende Grüße    dino

Offline Thomas Beßen

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Siehe auch: http://www.juraforum.de/wissenschaft/mit-auszeichnung-dem-pflegenotstand-auf-den-grund-gegangen-a-juristin-erhaelt-wissenschaftspreis-461051:

"Mit Auszeichnung dem Pflegenotstand auf den Grund gegangen – Juristin erhält Wissenschaftspreis

Die Rechtswissenschaftlerin Dr. Susanne Moritz ist eine von zwei Preisträgern des 18. Wissenschaftspreises der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.V. (GRPG). Moritz erhält die Auszeichnung für ihre Doktorarbeit, in der sie nachweisen konnte, dass das deutsche Pflegesystem in verschiedenen Bereichen die Grundrechte der Pflegebedürftigen verletzt. Der Pflegenotstand ist demnach nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Die Arbeit entstand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Alexander Graser an der Uni Regensburg. Die Preisverleihung findet am 18. Januar 2014 in Dresden statt.
..."

Morgengrüße!
Thomas B.
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Offline Thomas Beßen

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"Pflegenotstand: Kläger wollen bessere Pflege per Verfassungsbeschwerde erzwingen" >>> http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/pflege-verfassungsbeschwerde-wegen-pflegenotstand-eingereicht-a-1001788.html

Frühe Grüße!
Thomas Beßen
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Offline dino

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Was haben wir Kliniker davon? Zur Zeit beherrscht Demenz Alles, es gibt aber noch mehr Erkrankungen.
VG
dino

Offline IKARUS

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Ja Dino, da teilen wir wieder den Blickwinkel.
Es ist gut, wenn für die Pflege bedürftiger Menschen etwas Positives getan wird. Aber die Ausrichtung auf ein Krankheitsbild ist auch aus meiner Sicht nicht fair gegenüber den Menschen die an einer nicht so medienwirksamen Krankheit leiden. Zum Beispiel denke ich hier an Menschen mit MS oder der Erkrankung Parkinson, sie leiden auch und dies besonders in der Spätphase der Erkrankung. Hier wird von keinem Boni gesprochen!
Ich möchte nicht, dass dem Demenzkranken etwas genommen wird, was ihm jetzt in Aussicht gestellt wurde, aber die "selteneren" Erkrankungen beeinträchtigen die Betroffenen eben so gravierend.
VG, IKARUS

Offline Thomas Beßen

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Siehe auch http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/verfassungsklage-aufschrei-gegenden-pflegenotstand-1.2209786 - es geht hier im Übrigen nicht nur um Demenz:

- Sieben Beschwerdeführer klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen
  die Zustände in deutschen Altenheimen.
- Die Kläger bezeichnen die Pflegereform der schwarz-roten Regierung als "völlig unzulänglich".
- Moniert werden vor allem sogenannte "freiheitsbeschränkende Maßnahmen" wie das Fesseln von Patienten.


Frühe Grüße!
Thomas Beßen
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Offline Thomas Beßen

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Sozialverband VdK zeigt sich entsprechend enttäuscht über diese Ablehnung.

Weiteres steht z.B. hier: http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-pressemeldung/70753/vdk_enttaeuscht_ueber_entscheidung_des_bverfg_zum_pflegenotstand

Rasche Grüße!
Thomas Beßen
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