Autor Thema: Mildere Strafe für jungen Mediziner wegen falscher Spritze  (Gelesen 2168 mal)

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.181
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
"Zwei Jahre nach dem Tod eines Babys durch eine Spritze hat das Landgericht Bielefeld einen Mediziner auch in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der damals 29 Jahre alte Student im Praktischen Jahr (PJ) hätte das Unglück mit einer Nachfrage verhindern können, sagte Richter Wolfgang Lerch in der Urteilsbegründung. Das Baby war durch eine irrtümlich intravenös gegebene Spritze gestorben. (Az.: 18 Js 279/11)

Das Gericht reduzierte zugleich die in erster Instanz verhängte Geldstrafe von 120 auf 90 Tagessätze. Der Betrag bleibt zwar gleich bei 1800 Euro – durch die geringere Tagessatzanzahl taucht die Verurteilung aber nicht mehr im Führungszeugnis des Arztes auf, die sonst ab 91 Tagessätzen vermerkt wird.

In der Bielefelder Klinik seien für die orale und die intravenöse Gabe von Medikamenten die gleichen Spritzen verwendet worden, stellte das Gericht fest. Dabei sei damals auch in Deutschland schon bekannt gewesen, dass es in Amerika in Dutzenden von Fällen zu Verwechslungen gekommen sei. Dennoch habe das Evangelische Krankenhaus Bielefeld sein Spritzensystem in der Kinderkrebsstation erst am Tag nach dem Unglück auf unverwechselbare Spritzen umgestellt. Diese "Organisationsproblematik" habe das Gericht in sein Urteil einbezogen. ..."


Quelle & mehr: http://www.welt.de bzw. http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article119043554/Arzt-im-Praktischen-Jahr-nach-Babytod-verurteilt.html (siehe auch http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-west/schwerpunktartikel/mildere-strafe-f%C3%BCr-jungen-mediziner-wegen-falscher)

Frühe Grüße des Chronisten
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.