Das ist auch heute eine Meldung in dem NEWSLETTER des Billiomed Verlages.
Fixierung nur noch mit richterlicher Genehmigung
27.07.2012
Pflegeheime, die demente Bewohner mit Gurten oder Gittern in ihrer Bewegungsfreiheit beschränken, brauchen hierfür künftig immer eine richterliche Genehmigung. Die Zustimmung Familienangehöriger oder von Betreuern reiche nicht aus, entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs in einem gestern veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall hatte der mit einer notariellen Vorsorgevollmacht ausgestattete Sohn einer 90-jährigen an Demenz erkrankten Frau zugestimmt, sie tagsüber mithilfe eines Beckengurts in einem Stuhl zu fixieren und nachts durch Gitter in ihrem Bett zu halten, nachdem sie zuvor mehrfach gestützt und zu Schaden gekommen war. Da es sich um freiheitsentziehende Maßnahmen handelt, reicht die Vollmacht und die Zustimmung des Sohnes nach Ansicht der Richter aber nicht aus.
Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte die Entscheidung. „Das Anlegen von Gurten, das Anbringen von Bettgittern sowie die medikamentöse Fixierung sind keine Bagatellen, sondern freiheitsentziehende Maßnahmen“, sagte der Vorstand der Patientenschutzorganisation Eugen Brysch. Bis zu 40 Prozent der 700.000 Pflegeheimbewohner in Deutschland würden solchen schweren körperlichen Einschränkungen ausgesetzt. Es sei gut, dass der Bundesgerichtshof klargestellt habe, dass hierfür ein richterlicher Beschluss vonnöten sei und auch eine notarielle Vollmacht die gerichtliche Kontrolle nicht aushebele. In rund zehn Prozent der Fälle, also bei etwa 28.00 Betroffenen hierzulande, liege keine richterliche Genehmigung für die Fixierung vor. „Das ist Freiheitsberaubung. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sind aufgefordert, hier einen Maßnahmenkatalog zu erlassen, der Fixierungen in der Praxis möglichst verhindert.“ Durch die Schulung des Personals und angepasste Hilfsmittel könne auf den größten Teil der freiheitsentziehenden Maßnahmen ohnehin verzichtet werden.
Ich war davon ausgegangen, dass es auch bereits heute die Vorgebe gibt, dass wir bei mehr als 24 Stunden die richterliche Erlaubnis benötigen, wenn wir einen Patienten fixieren.
Es wird doch wohl keiner so unklug sein und sich auf die Zustimmung eines Betreuers oder eines Angehörigen verlassen. Das ist ja eh nicht möglich, solange der Mensch nicht entmündigt ist. Eine Betreuung ist ja nicht mir einer Entmündigung gleichzusetzen. Und Angehörige können auch nicht zustimmen, auch wenn wir Vieles mit ihnen besprechen und es lega atis ist, wenn wir uns oft so verhalten. Das hier nicht viel passiert ist unser Glück. Das entspricht aber nicht der Rechtssprechung!!
Bei guter Begründung kann es auch notwendig und hilfreiche sein, wenn der Patient vor Schaden geschützt wird. Ich muss es gut begründen können, damit ich die Erlaubnis bekommen kann.
Da sollte es man uns auch nicht einfacher machen!!
Wenn die Forderung immer wieder gestellt wird, dass wir weniger fixieren sollen, dann müsste auch die Frage geklärt werden, wer die Menschen betreut, bei der dünnen Personaldecke.
Wir fixieren doch nicht, damit wir störungsfrei pausieren können. Und zwei Pflegekräfte können nun mal nicht 10 Patienten begleiten und pflegen.
Grüße aus Essen, IKARUS
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