Autor Thema: TB 1 2 Arbeitsfelder und Aufgaben der Pflege, Thiemes Pflege  (Gelesen 7185 mal)

Offline Savannah

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Hallo erst einmal!!!  :wink:

Da Zusammenfassungen, besonders von so langatmigen Texten nicht so wirklich mein Ding sind, hoffe ich dass mein Text Euch/ Sie nicht zusätzlich noch erschlägt.
LG, Savannah

Okay, los geht's!

                                                                                                                                           
                2 Arbeitsfelder und Aufgaben der Pflege
2.1. Wandel der Arbeitsprozesse und Entwicklung neuer Handlungsfelder –

Die Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) hat die Struktur der in den vergangenen Jahrzehnten angewendete 3- Säulen- Theorie der meisten deutschen Krankenhäusern infrage gestellt. Hinzu kam der Zwang wirtschaftlicher zu arbeiten.
3- Säulen- Theorie:   Verwaltung
                                 Medizin
                                 Pflege
V.a. in Krankenhäusern führte diese Veränderung dazu, dass sich immer neuere Berufsbilder dazu entwickelten, plus eine verbesserte Zusammenarbeit, lückenlose Info-Kultur und eine Neubewertung der z.T. veralteten Arbeitsprozesse.

2.1.1. Pflege in den ersten 40 Nachkriegsjahren ____Über Jahrzehnte fand Pflege im Bereich der sog. Grund-und Behandlungspflege statt.
Mit der Grundpflege hatte der Arzt nicht wirklich was zu tun und sie lag verantwortungstechnisch im Schoße des PP.
Doch auch hier meinte der Jurist Brenner (Brenner u. Adelhardt 1987) die Rechtslage so beschreiben zu müssen, als gäbe es keinen „arztfreien Bereich“ bezüglich der Pflege
am/ eines Pat.

Durch die Auffassung des Oberlandesgerichtes (Sträßner 2001, Lutherberg 2008), dass es sich bei der Entstehung eines Dekubitus um einen „schweren Pflegefehler“ handelt, änderte sich die damalige Sichtweise und die Pflege gewann mehr an Bedeutung, auch ohne Arzt.

Wesentlich steht doch im Vordergrund, dass der Pat. Hilfestellung vom PP* bekommt (bekam) bei sämtlichen ATLs, die er/ sie vorher (ohne Erkrankung) selbständig und ohne fremde Hilfe erledigen konnte.

Behandlungspflege fällt wiederum in den Zuständigkeitsbereich des Arztes, da er aufgrund der Diagnostik, die weiterführende Behandlung bestimmt.
Doch auch diese Pflege kann an das PP weiter delegiert werden.
Die daraus entstandenen Unsicherheiten „wer“ für „welche“ Tätigkeiten letztendlich die juristische Verantwortung übernimmt, sind bis zu dem heutigen Tag noch nicht klar definiert und/ oder auch differenziert worden!

Durch die Erweiterung von zunehmender Technik in der Medizin (Eqipment & Zubehör), andere neu dazu kommende Tätigkeiten in den Pflegeberufen, entstehen ständig neue Berufsbilder im Wandel der Zeit (von etwa 20 Jahren).
Die Änderung des KP-Gesetzes von 1985 kam zu einer 1. Zäsur in der Ausbildung der KP, deren Auswirkungen bis heute noch spürbar in der Luft liegen und noch nicht völlig ausgereift sind.
Dazu gehören:
 der Pflegeprozess
 die Pflegedokumentation.
                                                                                                          * PP= Pflegepersonal

Das nächste Jahrzehnt wird eine erneute Aufgliederung in fachspezifische Berufsbilder mit sich bringen, die in der Lage sein werden, sich selbst zu organisieren, sich selbst mit in die Pflege mit zu integrieren und dadurch eine bessere Vernetzung + Kommunikation mit- und untereinander in die Wege geleitet bekommen, um gleichzeitig den Mehrwert des jeweiligen Krankenhauses (KH) zu steigern.
Um weitere Kosten für z.B. Küche, Reinigung, Sterilisation, Wäsche durch Fremdbestimmung zu vermeiden, können sich Pflegemanager engagiert selbst um die Belange ihrer KH kümmern und damit den jeweiligen Wert des Unternehmens steigern, sobald bzw. solange sie über das nötige Know-how verfügen!

2.1.2. Gründe für Veränderungsprozesse _____
Ursachen:                                                                                                                                    1. Veränderungen des Berufsbildes „Pflege“ durch Neufassung KP-Gesetzes 1985+ 2004
2. Forderungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im
    Gesundheitswesen : - Gutachten 2007 ( Sachverständigenrat)
3. Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
    - Pflegeweiterentwicklungsgesetz, PfWG  (Bundesregierung 2007)
4. Einführung von Studiengängen in Pflegewissenschaften, - mangagement und – pädagogik.
5.  berufliches Umdenken der Pflege
     weg von der „Abgabe berufsfremder Aufgaben“
     hin zur Allokation (Übernahme) neuer Aufgaben
6.  Wandlung im Gesundheitswesen
       - von karitativen steuerbegünstigten Einrichtungen weg
       - zu Profitorientierten Unternehmen hin
7.  immer stärker werdende Arbeitsteilung innerhalb der Gesundheitsberufe
        zwischen Medizin & Pflege
8.  wachsende Bedeutung der Pflegeberufe bezügl.  Demografie-Entwicklung der
                                                                                      Bevölkerung.

Neufassung des Krankenpflegegesetzes  

 Änderungen des KP-Gesetzes von 1985 + 2004 erreichten eine Aufhebung auf europäisches
    integratives Niveau und bewirkten, dass der „ § 4 Pflegeprozess“ ein wichtiger Bestandteil
    Ausbildung wurde.
Die neue Berufsbezeichnung „Gesundheits-und Krankenpfleger/in“ beinhaltet die Aussage:
„Die vorhandene Gesundheit zu erhalten und kranke Menschen zu pflegen.“
(Grundsätze aktivierender & rehabilitativer Pflege)

Neuen Diskussionen zufolge soll die Ausbildung durch die Einführung von Bachelor-Studiumgängen für die pflegerische Grundausbildung erweitert werden.
Dabei ist zu beachten, dass durch die Neuentstehung weiterer Verzweigungen innerhalb des Pflegeberufes der Informationsfluss nicht unterbrochen wird und dadurch evt. mehr verloren geht, als gewonnen wird.


Forderungen des Sachverständigenrates           

Von großer Bedeutung in und für die Pflege ist das Sachverständigengutachten Gesundheitswesen 2007.
Präzise Analyse der derzeitigen Mängel ergab:
 Verteilung der Tätigkeiten zwischen den Berufsgruppen entspricht nicht den demo-
    grafischen, strukturellen + innovationsbedingten Anforderungen.
 Hohes Maß an Rechtsunsicherheit zwischen Ärzten und PP, da Arbeitsteilung nicht klar
    gegliedert ist.
 Interprofessionelle Standardisierung ebenfalls nicht klar und überschaubar gegliedert.
    Folge: Erschwerte Zusammenarbeit + Delegation
 Zu wenig (gut) geschultes Arztpersonal an Ort und Stelle
 Schulung & Ausbildung der Gesundheitsberufe bereiten nicht adäquat auf Zusammenarbeit
    mit anderen Gesundheitsberufen/.- zweigen vor!

Plus eine weitere Analyse aus der Sichtweise des Pat. (ist zu berücksichtigen!!!):
 Aufgrund von engen Terminplänen seitens des PP, Ärzten, Küchenpersonals und sonstigen
     Mitarbeitern und Einsparungsoptionen des jeweiligen Unternehmens wird zu wenig auf die
     Bedürfnisse der Pat. sprich der „zahlenden Kundschaft“ eingegangen.
z.B. Ärzte führen Visiten durch, wann es ihnen zeitlich passt, ohne Absprache mit der Pflege.
Hierbei kommt es zu gravierenden Infoverlust zwischen Medizinern und Pflegenden, was zu einer allgemeinen Verunsicherung des Pat. führt.

(Aus meiner eigenen Sichtweise würde ich eine Übergabe am Krankenbett empfehlen, um einen „guten Infoaustausch“ zwischen Allen an der Pflege und Medizin (Gesundheitswesen) beteiligten Mitmenschen zu gewährleisten und gleichzeitig dem Pat. ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. –Zitatende der Verfasserin - )

 Größere Handlungsautonomie für Pflegende.
 Die Verordnungsfähigkeit für Pflegebedarfsartikel sollte in die Hand der Pflege gelegt
    werden (Sachverständigenrat 2007).
 Eine adäquate Aus- und Weiterbildung sollte weiterhin an die einzelnen
    Professionalisierungsgrade angepasst werden, um die Pflege weiterhin zu einem eigenen
    Berufsstand zu etablieren.

Pflege- Weiterentwicklungsgesetz der Bundesregierung
Nach Artikel 12 „Änderungen des KP-Gesetzes“ sollen zukünftig auch PP die Möglichkeit erhalten ihre Ausbildung durch gesetzlich berechtigte heilkundliche Tätigkeiten
zu erweitern, als Modellvorhaben.
Das Berufsbild „Nurse Practioner“ wird ebenfalls für den deutschen Raum in Erwägung gezogen + die Tatsache, dass zukünftig die Verordnungsfähigkeit für Pflegebedarfartikel in den Verantwortungsbereich der Pflege fällt.

Einführung von Studiengängen
Der Grundstein für die Pflege wurde bereits durch verschiedene Studiengänge der Pflegewissenschaften, Pflegepädagogik und durch das Pflegemangement gelegt.

Pflegewissenschaften:hat und wird ein hohes Maß an Bedeutung für die zukünftige
                                              professionelle + unabhängige Pflege haben bezügl. aller auf dem
                                              Arbeitsmarkt vorkommenden Unternehmens- Einrichtungen
                                             (basierend aufs Gesundheitswesen)
Pflegepädagogik: Gesetzlich und/ oder Fach- interne Weiterbildung bezügl. der
                                       professionellen Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheits-
                                       berufe untereinander muss dringend modernisiert + koordiniert
                                       werden, um aus Kostengründen vom Träger nicht abgelehnt zu
                                       werden. (Sonst wäre das, das Ende vom Anfang. Zitatende )
Pflegemanagement:Auch nach Einführung von:
                                           Studiengängen
                                           Erhöhung des Professionalisierungsgrades in der Pflege
                                          hat das Pflegemanagement seinen festen Platz in den Unternehmen
                                          noch nicht richtig manifestiert.
                                          Der allgemeine Konkurrenz- Kampf untereinander (intern + extern)
                                          ist nicht zweckdienlich einer Ressourcenorientierten und damit
                                          Leistungserbringenden neuen Form der Pflege!

Berufspolitisches Umdenken der Pflege
Def.: weg von der „Abgabe berufsfremder Aufgaben“
                   hin zur Allokation (Übernahme) neuer Aufgaben.

Aufgrund des Personalmangels in der Pflege in den 80ern- Mitte 90ern versuchte die Pflege ihre berufsfremden Aufgaben wieder an die Ärzte zurück zu geben.
Folge:  Entstehung von 30% mehr Schreibarbeit für jeweils beide Seiten.
            Übernahme u.a. von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch überqualifiziertes
               Personal (Pflege).
            Zu teuer bezahlter Lohn für niedere Arbeiten.


Ausweitung statt Abgrenzung beinhaltet:

- Abbau von Arztstellen zugunsten gleichzeitigen Aufbaus von Pflegestellen.
- Personalaufstockung
- das bisherige Prinzip der Delegation von Arzt zu PP über Bord werfen!
- Übernahme von Tätigkeiten (Lorenz 2000) bis hin zur Allokation „ärztlicher Tätigkeiten“
   in das Berufsbild „Pflege“.


Neue Personalstrukturen:

 ein gesunder Mix aus verschiedenen Gesundheitsberufen ist der Schlüssel zu einem
    erfolgreichen und Ressourcenorientierten Unternehmen und eine Bereicherung für die
    Pflege, Medizin, Verwaltung und letztendlich mehr Klarheit für den Pat.
 es ist ein Irrglaube an zu nehmen, dass viele teilweise unterbezahlte und weniger
    professionell arbeitende Pflegekräfte profitabler für ein erfolgreiches
    Unternehmen/ Einrichtung sind.
 Längst ist es nicht mehr so entscheidend (signifikant), dass die genannten Vorschläge
   „Wie man die Sache für alle Beteiligten verbessern kann“, sondern wann endlich das
    Umdenken in die Praxis umgesetzt wird!








« Letzte Änderung: 31. März 2012, 18:15:01 von Savannah »
"Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein."

Offline Savannah

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Re: TB 1 2 Arbeitsfelder und Aufgaben der Pflege, Thiemes Pflege 11.Auflage
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2011, 17:34:53 »
Rückmeldung von mir an mich selbst nach einer neugewonnen Erkenntnis:

-Textinhalt verstanden.
- nette (gute) Wortwahl.
- viel zu lang und umfangreich für eine Zusammenfassung.  :evil:

Fazit: Üben, üben, üben,...etc.... :-P
"Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein."