Autor Thema: Patienten haben ein Recht auf Einsicht in ihre Unterlagen  (Gelesen 2889 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Selbst wenn Privatpatienten ihre Rechnung nicht bezahlen, haben sie ein Recht auf ihre Behandlungsunterlagen. Lediglich die Kopierkosten müssen sie sofort begleichen. ..."

Quelle & mehr: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/654988/patienten-recht-einsicht-ihre-unterlagen.html

Guten Morgen Pflegewelt!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.