Liebe UserInnen und Nicht-UserInnen vor allem der so genannten Examenskurse,
ab sofort wird das Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt die Bestimmungen des § 7 KrPflG strikt eins zu eins anwenden. Das hat es heute auf der Dienstversammlung der Schulleitungen der hessischen Schulen für Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in Darmstadt verlauten lassen.
Das heißt, dass jemand definitiv nicht zur Prüfung zugelassen wird, wenn er oder sie die Fehlzeitengrenze von 10 % überschritten hat (s. Krankenpflegegesetz unter:
http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,341.0.html).
Punkt.
Die bisherige quasi tolerantere Umsetzung von bis zu umgerechnet ein paar Tagen mitunter Wochen ist damit ausgesetzt. Davon unberührt sind natürlich die weiteren Ausführungen des Gesetzes zum Thema Härtefall.
Dies erst einmal als aktuelle Meldung der
amtlichen Festlegung, die es zu beachten gilt.
Wie dies zu bewerten ist oder z.B. zu der übrigen beruflichen Ausbildungswelt nach dem BBiG (Berufsbildungsgesetz - s. Download) zusammen passt, steht auf einem anderen Blatt. Es sollte allerdings nach meiner Meinung mal gründlich überlegt und diskutiert werden...
Viele Grüße!
Thomas Beßen
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