Hallo und guten Tag "Überlegende"*,
sich beruflich weiter zu qualifizieren ist in der heutigen Zeit nicht nur eine gute Sache sondern mehr und mehr eine Notwendigkeit, ein Muss. Allein von daher betrachtet, würde ich Ihre Überlegungen stark unterstützen.
Im § 7 des KrPflG ("
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen" s. auch
http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,341.0.html) steht: "
Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Gesamtstunden der Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 anrechnen.".
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie Altenpflege
helferin, so dass hier nur minimale Möglichkeiten bestehen und von der Sache her betrachtet, würde ich Ihnen sogar raten, eine vollständig dreijährige Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege anzustreben. Ihre letzte Frage deutet darauf hin, dass Sie wohl schon einige Zeit in der Altenpflege tätig sind, so dass es auch hier bestimmt besser wäre, Sie würden von Beginn an die Ausbildung gemeinsam mit anderen durchlaufen.
Ein Höchstalter jedoch gibt es formalrechtlich nicht. Hier kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Ein Lebensalter von z.B. ca. 43 Jahren ist in meinen Augen nicht automatisch ein Ausschlusskriterium, im Gegenteil, wer er oder sie entsprechend motiviert und (pflege-)erfahren ist, warum nicht...
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage so einigermaßen beantworten konnte und
grüße Sie vielmals!
Thomas Beßen
* ich wünsche mir häufig, dass Teile unserer SchülerInnen sich auch so als "Überlegende" sehen würden...