Autor Thema: Wenn 2 sich Streiten stirbt der Dritte  (Gelesen 3526 mal)


Offline dino

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Re: Wenn 2 sich Streiten stirbt der Dritte
« Antwort #1 am: 12. August 2010, 17:17:28 »
Der Vorfall weitet sich aus, erstmal die Zeitung mit den 4 Buchstaben: http://www.bild.de/BILD/regional/frankfurt/aktuell/2010/08/09/streit-um-wiederbelebung/internist-greift-notarzt-an-patient-81-tot.html
Hier ein Beitrag von SWR: http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/did=6759666/pv=video/nid=1682/e11uy9/index.html , nun noch ein Kommentar einer örtlichen Zeitung: http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/did=6759666/pv=video/nid=1682/e11uy9/index.html
So, dies könnte mal wieder der Einstieg Pro/kontra Pat.- Verfügung sein. Ist es aus meiner Sicht und den mir vorliegenden Infos nicht. Im Gegenteil, dies stellt eher ein Negativbeispiel dar. Der Rd transportierte einen Schwerstkranken zu einer lebensverlängernden Behandlung, Dialyse. Läge eine Verfügung vor würde man diese Maßnahme eher nicht ergreifen. Der Zustand des Pat. verschlechtert sich. Kommt vor, wissen wir alle. Der verantwortliche Arzt erkennt (befürchtet) das der Pat. stirbt. Er bricht die Behandlung ab. Soweit nachvollziehbar. Er bestellt einen KTW um den sterbenden Pat. zurück fahren zu lassen. Warum?, hatte er Angst das der Pat. in der Praxisklinik stirbt?, schlecht für das Image? Der Pat. stirbt im KTW. Die KTW-Besatzung trägt zu diesem Zeitpunkt die Verantwortung. Der NA-Einsatz obligat, außer, der behandelnde Arzt hätte nicht nur den Tod festgestellt sondern auch dokumentiert. Die Nutzung der Sonderrechte geht den behandelnden Arzt rechtlich nichts an. Der NA wollte sich erstmal einen Überblick verschaffen, was sein Job ist. Er wurde gewaltsam darin gehindert. Nicht selten werden Reas nach einer ersten Erkundung durch den NA eingestellt. Keiner reanimiert zum Selbstzweck. Zu Allem kommt nun noch die Strafanzeige des Sohnes hinzu. Dies ist natürlich sein gutes Recht. Mir sind auch aus eigener Erfahrung ähnliche Fälle bekannt. Der Schlüssel liegt hier vor allem in der Kommunikation aller Beteiligten. Die Anzeige kompliziert den Fall dahingehend, dass in Zukunft wahrscheinlich eher reanimiert wird, nachvollziehbar. Es wird jetzt außer Nötigung und leichter Körperverletzung nichts weiter bei rauskommen, der Pat. wäre auf jeden Fall verstorben. Aber es war kein guter Tag für den gesunden Menschenverstand.

Offline JoTho

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Re: Wenn 2 sich Streiten stirbt der Dritte
« Antwort #2 am: 15. August 2010, 15:52:34 »
... Wenn man exklusiv der "Bild" verkauft, was will man denn da noch erwarten?
Ob der Sohn weiß was Ethik, Pat.-Vollmacht usw bedeutet?!?!?
Den Ärzten Vorwürfe machen, seine Geschichte der Bild verkaufen ... !!

Ganz klar!
„Wir sind nicht nur verantwortlich für das was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun“.

Offline dino

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Re: Wenn 2 sich Streiten stirbt der Dritte
« Antwort #3 am: 15. August 2010, 16:33:20 »
Meine Sympathie geht hier eindeutig zum Ausfüllen des L-Scheins. Aber die ganze Situation ist leider durch den Dialyse Arzt eskaliert. Hätte er den Patient für tot erklärt oder ihn in seiner Praxisklink sterben lassen wäre nichts passiert. Dem Sohn will ich nichts negatives unterstellen. Sein Vater lag sterbend in einem RTW. Der Notarzt wurde gewaltsam daran gehindert in den RTW zu kommen. Es lag zudem auch keine Verfügung vor, was allerdings zu diesem Zeitpunkt absolut unerheblich gewesen war. Der NA muss sich einen Überblick verschaffen, danach trifft er seine Entscheidung. Nur eben konnte er sich keinen Überblick verschaffen. NA-Einsatz bedeutet nicht zwangsläufig Reanimation. Ich weiß das Du das Weißt, aber viele im Forum wissen dies evtl. nicht. Und ich denke mal für einen "normalen und nachvollziehbaren" Sterbevorgang braucht man keine Verfügung. Man lässt ihm seinen natürlichen Lauf.
Einen schönen Sonntag nach Mainhatten