Autor Thema: Was tun, wenn es nicht hinhaut mit der Prüfung?  (Gelesen 4048 mal)

Offline Dottore

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Was tun, wenn es nicht hinhaut mit der Prüfung?
« am: 04. August 2010, 05:09:00 »
Tja, da ja ein Ausgleichen de facto nicht möglich ist besteht ja auch ein entsprechendes Risiko für ein halbes Jahr "Ehrenrunde",
und noch mal 6 Monate mit dem Schülergehalt ist für viele, die sowieso schon am Rande des finanziellen Ruins sind - dank des [T]Euros - einfach zu wenig
und deshalb nicht durchführbar.

Mich würde es interessieren, ob es da Möglichkeiten gibt, dieses halbe Jahr eine doch etwas aufgestockte Vergütung gewähren zu können,
z.B. wenn man die Betreffenden für diese 6 Monate als Pflegehilfe einstellen würde, da er ja schon immerhin ein bisschen mehr kann.
« Letzte Änderung: 05. August 2010, 22:11:56 von Dottore »
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Offline dino

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Re: Was tun, wenn es nicht hinhaut mit der Prüfung?
« Antwort #1 am: 04. August 2010, 06:43:51 »
In den öffentlichen Häusern ist mir davon nichts bekannt. Es besteht letztendlich noch der Schülerstatus, könnte vielleicht aut eine individuelle Verhandlungssache rauslaufen.

Offline Thomas Beßen

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Re: Was tun, wenn es nicht hinhaut mit der Prüfung?
« Antwort #2 am: 04. August 2010, 09:16:23 »
Dino hat wohl recht, mir ist sowas auch nicht bekannt. Wenn jedoch jemand z.B. nur einen Teil der schriftlichen oder mündlichen Prüfung verbaselt* hat, so kann er oder sie durchaus mit Ende der Ausbildungszeit "aussteigen" (der Ausbildungsvertrag läuft dann eh aus) und z.B. woanders oder u.U. auch im eigenen Haus als Pflegehelfer in der Pflege jobben, mit entsprechend höherer Vergütung (zurzeit bestimmt häufig wg. der Personalknappheit möglich) und später zur Wiederholungsprüfung zurückkehren/antreten. Den Antrag nach § 14 Krankenpflegesetz muss man ja nicht stellen ("Besteht die Schülerin oder der Schüler die staatliche Prüfung nicht oder kann sie oder er ohne eigenes Verschulden die staatliche Prüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit nicht ablegen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihren schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.").
Besser ist es aber alle Male, man nutzt die Zeit intensiv um Obiges nicht zu erleben... :wink:
Schönen Gruß!
Thomas Beßen

* Im § 8 der KrPflAPrV (s. http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,341.0.html) steht: "Hat der Prüfling den praktischen Teil der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt werden."
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline dino

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Re: Was tun, wenn es nicht hinhaut mit der Prüfung?
« Antwort #3 am: 04. August 2010, 09:42:21 »
Noch mal an alle: Also, es ist vollkommen normal das man jetzt Angst hat durchgeknallt zu sein oder schlecht abgeschnitten zu haben. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Kollegen/innen die zu Selbstüberzeugung neigen es geschafft zu haben eher ein Problem haben. Viel Glück weiterhin
« Letzte Änderung: 04. August 2010, 11:11:19 von dino »