Autor Thema: Pflege: Grundsatz “ambulant vor stationär“ kann nachteilig sein  (Gelesen 7383 mal)

Offline Thomas Beßen

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Pflege: Grundsatz “ambulant vor stationär“ kann für den Patienten nachteilig sein

"Die gesetzlichen Regelungen verlangen, dass Pflegebedürftige nach Möglichkeit zunächst ambulant betreut werden. So soll eine frühzeitige Heimunterbringung vermieden werden. Für Menschen mit einem hohen Betreuungsbedarf könnte der Grundsatz “ambulant vor stationär” jedoch von erheblichem Nachteil sein. Eine Studie in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2011) zeigt eine deutlich erhöhte Sterblichkeit in den Pflegestufen II und III, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen zunächst eine ambulante Betreuung veranlasst. ..."

Quelle & mehr: http://www.thieme.de/presseservice/36248.html

Früh grüßend
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.