Freiheitsentziehende Maßnahmen sind natürlich sehr einschneidend. Aber hochumstritten? Es bringt nichts, wenn man diese Maßnahmen polemisiert. Es gibt z. B. keine Greiferkommandos die harmlose Mitbürger mit dem Lasso einfängt. Aber zurück zur Realität. Wenn jemand eine selbsttötungsabsicht postuliert und die Pol. hinzugezogen wird, muß diese die Absicht ernst nehmen. Täte sie dies nicht, der Bürger würde sich dann etwas antun und die Beamten würden angezeigt-gute Nacht. Dottore, bitte korrigiere mich, aber ich wollte dann nicht in der Haut der Beamten stecken. Anderes Beispiel, Person im Wasser in Höhe Klärwerk Schwanheim. Eingesetzt wurden: 1 Löschzug (3Fahrzeuge), 1 Wasserrettungszug (2 Fahrzeuge), 1 RTW, 1 NAW, 2 Streifenwagen. Person gerettet, war alkoholisiert und wehrte sich massiv gegen seine Rettung. Person hatte um 1 Fl. Fusel gewettet, den Main zu durchschwimmen. Wohin mit ihm wenn keine Zwangseinweisung? Ausnüchterungszelle-keine Alternative, die Polizei fordert bei Alkohol im Spiel zu Recht eine Haftfähigkeitsbescheinigung eines Arztes. Unterschreibt er, trägt er die Verantwortung. Anderes Beispiel: Alk.-Kontrolle durch Pol., ein Bürger muß den Lappen abgeben und äußert SV-Absichten- Was tun?, siehe oben. Falls feststehen sollte, dass eine weitere Unterbringung nötig ist, ist die Überprüfung durch einen Richter keine Formalität. Dieser setzt sich mit dem Pat. auseinander und die Überprüfung kann durchaus so ausgehen, dass der Patient gehen kann. Und wenn er sich dann suizidiert hat der Richter eben eine falsche Entscheidung getroffen.
Und nun kommen wir zu denen, die bewußt eine Einweisung provozieren. Auch da gilt, wenn etwas passiert steht der Staatsanwalt bereit. Und all jene, die heute lauthals aufschreien weil es so viele Zwangseinweisungen gibt, sind die, die Morgen aufschreien weil eine massive Fremd-oder Eigengefahr entstanden ist und keiner reagierte. Man bewegt sich immer in einem Spannungsfeld und man muß individuell abwägen und seine Entscheidung treffen. Insgesamt gesehen kann ich nur feststellen, dass weder präklinisch noch klinisch jemand nur so gegen seinen Willen festgehalten wird. Es erscheint einem manchmal fraglich, aber letzten Endes nehme ich die Äußerungen ernst. Und wenn jemand akute Frem- oder Eigengefährdungsabsichten äußert muß man reagieren.