Autor Thema: Schlichter im öffentlichen Dienst legen Kompromissvorschlag vor  (Gelesen 4104 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Fortschritt im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes: Die Schlichter haben sich auf eine Empfehlung geeinigt und schlagen eine Gehaltssteigerung in drei Stufen vor. Jetzt beraten Arbeitgeber und Gewerkschaft. ..."

Quelle & mehr: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,680365,00.html und hier: http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/schlichtung/schlichtungsspruch

Schönen Abend noch!
Thomas Beßen

p.s.: "Die Entgelte für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten die genannten Prozentbeträge und einen Einmalbetrag in Höhe von 50 €."
« Letzte Änderung: 25. Februar 2010, 19:57:27 von Thomas Beßen »
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline Thomas Beßen

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Schlichterspruch im Öffentlichen Dienst gilt nicht für Ärzte
« Antwort #1 am: 01. März 2010, 07:40:00 »
"Der Schlichterspruch in den Tarifverhandlungen des Öffentlichen Dienstes ist für Ärzte „ohne Wirkung und ohne Bindung“. Darauf hat der Marburger Bund (MB) am Donnerstag hingewiesen. „Wir verhandeln separat und eigenständig mit den Arbeitgebern über bessere Einkommens- und Arbeitsbedingungen für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern“, erklärte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke. ..."

Quelle & mehr: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/40224/Schlichterspruch_im_Oeffentlichen_Dienst_gilt_nicht_fuer_Aerzte.htm.

Nun denn...
Allseits Grüße!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline dino

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Re: Schlichterspruch im Öffentlichen Dienst gilt nicht für Ärzte
« Antwort #2 am: 01. März 2010, 11:54:25 »
Und bei der derzeitigen Verknappung von Ärzten werden sie auch Erfolg haben.