Autor Thema: Krankenhaushygiene und Computertastaturen  (Gelesen 4133 mal)

Offline Thomas Beßen

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Krankenhaushygiene und Computertastaturen
« am: 29. Januar 2010, 07:31:17 »
Dass das mal Thema wird, lag quasi in der Luft:

Was ist beim Einsatz von Personal Computern (PC) und Notebooks im Bereich der Patientenversorgung in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu berücksichtigen?

Sachstand: Die Ausstattung mit Computern, insbesondere mit PC und Notebooks hat in den vergangenen Jahren in Krankenhäusern, anderen stationären Einrichtungen aber auch in der ambulanten Versorgung rasant zugenommen. In der Literatur finden sich Hinweise zur Reinigung und Desinfektion (1, 2). Einige Veröffentlichungen gehen besonders auf das Problem der Weiterverbreitung noskomialer Erreger (z.B. MRSA) ein (3, 4, 5, 6).

Vorbemerkung: Ob Notebooks oder stationäre PC, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens benutzt werden,  unter das Medizinproduktegesetz und andere Vorschriften des Medizinprodukterechts fallen, hängt davon ab, ob sie als Medizinprodukte in den Verkehr gebracht wurden. Das heißt, der Hersteller legt mit der Zweckbestimmung des PC oder Notebooks fest, ob es sich bei diesem Computer um ein Medizinprodukt handelt. Der Hersteller von Medizinprodukten muss dem Produkt Informationen beifügen, die eine sichere und ordnungsgemäße Anwendung des Produkts möglich machen. In der Gebrauchsanweisung müssen Angaben zur Art und Häufigkeit der Instandhaltungsmaßnahmen enthalten sein.

Fragen an das Robert Koch-Institut konzentrieren sich daher auf die Notwendigkeit

   1. der Desinfektion der Tastaturen von sogenannten Keyboards
       und
   2. der Verwendung von Hardware mit oder ohne Gebläse z.B. im OP oder auf Intensivstation.

1. Desinfektion von Tastaturen

Computertastaturen stellen im weitesten Sinne einen Sonderfall unter den schwierig zu reinigenden/des­infizierenden Handkontaktflächen dar. Gerade in Risikobereichen müssen patientennahe Flächen und Flächen mit häufigem Handkontakt desinfiziert werden können; dies muss auch im Hygieneplan berücksichtigt werden (7). Die Möglichkeit der Kontamination der unbelebten Umgebung durch die Hände des Pflegepersonals ist gegeben und wird organisatorisch bzw. durch konsequente Einhaltung der Händedesinfektion/Händehygiene bei der Pflege am Patienten berücksichtigt.

In Anlehnung an diese Empfehlung ist es sinnvoll

    * zunächst eine Risikobewertung vorzunehmen, inwieweit Computertastaturen (Keyboards) ein Vektor für die Weiterverbreitung von
       nosokomialen Erregern sein können,
    * danach das geeignete Desinfektionsmittel in Absprache mit dem Hersteller des Gerätes zu definieren und
    * im Hygieneplan den notwendigen Umfang von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen festzulegen.

Die sachgerechte Umsetzung dieser allgemeinen Maßnahmen der Krankenhaushygiene obliegt den Leitern der jeweiligen Einrichtungen, bzw. des von diesen damit beauftragten Hygienefachpersonals, sowie dem ärztlichen- und Pflegepersonal. Herkömmliche Tastaturen sind ob ihres komplizierten Aufbaus in der Regel nicht zu desinfizieren. Es muss rasch mit Defekten gerechnet werden. Um dort glatte, flüssigkeitsdichte Flächen mit der Möglichkei der Desinfektion anzubieten, sind Hersteller bereits tätig geworden.  Es kann also hier nur empfohlen werden, Geräte mit einer entsprechenden Konstruktion anzuschaffen.   

2. Gebläse in Computern insbesondere im OP

..."


Grüße in alle Himmelsrichtungen!
Thomas Beßen

Quelle & mehr: http://www.rki.de/cln_171/nn_206446/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/FAQ/Computertastatur/faq__krankenhyg__comp__ges.html?__nnn=true
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.