Autor Thema: "Die Ausbildung zur Kinderkrankenschwester– Geschichtlicher Überblick"  (Gelesen 6136 mal)

Offline Thomas Beßen

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Eine übersichtliche Abhandlung dazu stellen Brigitte Prähofer und Alexandra Giefing hier ins Netz: http://www.kinderzentrum.de/kinderstation_pflegeberuf.php und schreiben unter anderem:


"1836: Theodor Fliedner (1800–1864) gründet die erste protestantische Krankenpflegeschule Deutschlands in Kaiserswerth. Zum ersten Mal in der Geschichte wird von den sog. "Kaiserswerther Diakonissen" eine theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus verlangt.

1897: Eröffnung der ersten deutschen Pflegeschule für Säuglings- und Kinderkrankheiten in Dresden, wo im gleichen Jahr auch das erste deutsche "Säuglingsheim" unter der Leitung von Arthur Schloßmann (1867–1932) errichtet wird. Dort erfolgt die Ausbildung der ersten "Säuglingspflegerinnen".

1917: Mit Wirkung vom 31. März werden die Vorschriften über die staatliche Prüfung von Säuglingspflegerinnen in Preußen erlassen. Eine einjährige Ausbildungszeit (einschließlich 200 Std. Theorie) wird darin vorgeschrieben. Bei Meldung zur staatlichen Prüfung müssen die Bewerberinnen das 21. Lebensjahr vollendet haben.

1923: In einem neuerlichen preußischen Erlass werden die Ausbildungszeit für die "Säuglings- und Kleinkinderschwester" auf zwei Jahre (einschließlich 200 Std. Theorie) und das Mindestalter für die Prüfung auf 20 Jahre festgelegt.

1957: Die Berufsbezeichnung "Kinderkrankenschwester" wird lt. Krankenpflegegesetz vom 15.07.1957 eingeführt. Die Ausbildung umfasst von nun an 400 Std. Theorie und außerdem ein sog. Anerkennungsjahr mit 50 Std. Theorie.

1965: Erlass eines neuen "Krankenpflegegesetzes" (20.09.65 – BGBl/1443), welches die 1957 eingeführte Berufsbezeichnung schützt.

1966: Am 02. August ergeht zum bereits 1965 erlassenen Krankenpflegegesetz die "Ausbildungs und Prüfungsordnung für Krankenschwestern, Krankenpfleger und Kinderkrankenschwestern" (BGBl/462), die im Einzelnen die Ausbildungsdauer (drei Jahre), den Ausbildungsgegenstand (Fächer mit Mindeststundenzahl, insgesamt 1200 Std.) und die Abschlussprüfung vor einem staatlichen Ausschuss festlegt.

1985: Das Krankenpflegegesetz wird mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 16.10.1985 den EG-Richtlinien angeglichen: 3 Jahre Ausbildung mit 1600 Std. Theorie und 3000 Std. Praxis. Neben die Kinderkrankenschwester tritt die Berufsbezeichnung Kinderkrankenpfleger. In § 4 wird eine sach- und fachkundige, umfassende, geplante Pflege des Patienten gefordert.

2004: Ein neu gefasstes Krankenpflegegesetz tritt am 01.01.2004 in Kraft. Die theoretische Ausbildung wird auf 2100 Stunden angehoben, die praktische Ausbildung auf 2500 Stunden reduziert (siehe auch Kapitel 27). ..."



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Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.