Autor Thema: Gültigkeit der OPS-Kodes für die Psychiatrie und die Psychosomatik  (Gelesen 2872 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Die OPS-Kodes für die Behandlung bzw. die Diagnostik von psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen (9-60 bis 9-69 bzw. 1-903, 1-904) gelten ab dem 1. Januar 2010 neben der patientenbezogenen Dokumentation der Behandlungsbereiche nach der Psychiatrie-Personalverordnung (OPS 9-98)." das schreibt DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information - eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit) offensichtlich schon seit dem 16.12.2009 unter dieser Kennung: http://www.dimdi.de.

Zu diesem durchaus hoch komplexen und für die Psychiatrie und die Psychosomatik wichtigen und sehr aktuellen Thema empfehle ich z.B. noch folgende weitere Informationen:


http://gesundheit-soziales.nrw.verdi.de/psychiatrie/data/infoschreiben_fallpauschalen_stand25_03.pdf
http://www.bag-kjp.de
http://www.akp-psychiatrie.de/pdf/2009_10_vkd-regensburg/DrVoigt%20VKD091015.pdf


Schönen vierten Adventabend noch!
Thomas Beßen
« Letzte Änderung: 07. Juni 2012, 19:24:04 von Thomas Beßen »
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.