Autor Thema: Kassen müssen auch für hochwertige Hilfsmittel zahlen  (Gelesen 2894 mal)

Offline Thomas Beßen

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Kassen müssen auch für hochwertige Hilfsmittel zahlen
« am: 20. Dezember 2009, 14:10:34 »
Urteil des Bundessozialgerichts

"Die gesetzlichen Krankenkassen müssen schwer hörbehinderten Menschen die Kosten für hochwertige digitale Hörgeräte erstatten und dürfen sich nicht auf die Auszahlung unzureichender Festbeträge beschränken. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Grundsatzurteil entschieden.

Den Kassen könnten nun Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe drohen: Das Gericht stellte die Festbeträge, also die Höchstzuschüsse, die die Krankenkassen ihren Versicherten für bestimmte Hilfsmittel zahlen, als solche zwar nicht in Frage. Der Dritte Senat stellte aber fest, dass diese Zuschüsse nicht die Leistungspflicht der Kassen begrenzen dürften. Der Festbetrag müsse ausreichen, um die durch die Behinderung entstandene Beeinträchtigung auszugleichen. "Das ist eine weitreichende Entscheidung, die auch viele andere behinderte Gruppen betreffen kann", sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Hambüchen.

Entscheidend war das bessere Hörverständnis des Klägers

Geklagt hatte ein schwer hörbehinderter Kläger, der die Kosten für ein hochwertiges digitales Hörgerät erstattet haben wollte. Seine Krankenkasse Securvita BKK wollte aber nur den für Hörgeräte vorgesehenen Festbetrag in Höhe von 987 Euro zahlen. Der fast ertaubte Hörbehinderte verlangte weitere 3073 Euro, um den vollen Betrag zu erhalten. Zur Begründung gab er an, dass mit dem gewünschten digitalen Hörgerät besser hören könne als mit einem analogen Gerät.

Kasse wollte 3073 Euro nicht übernehmen
Der Krankenkasse war die volle Kostenerstattung auch für hochwertige digitale Hörgeräte zu teuer. Der Gesetzgeber habe die Festbeträge eingeführt, um letztlich Kosten zu dämpfen, argumentierte Torsten Göhner, Justiziar der Securvita. Es gebe auch andere Hörgeräte, die vielleicht nicht so gut, aber noch ausreichend seien.

Das BSG stellte jedoch fest, dass die Kosten für das digitale Hörgerät als "unmittelbarer Behinderungsausgleich" voll übernommen werden müssen. Die Krankenkasse könne zwar grundsätzlich Festbeträge zahlen. Diese müssten jedoch so ausgestaltet sein, dass die Versorgung mit Hörgeräten gewährleistet wird, die nach dem Stand der Medizintechnik "die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben".

Von den rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland mit einem Hörgerät gehört der Kläger zu einer Gruppe von rund 125.000 nahezu ertaubten Personen, die nun alle ein hochwertiges digitales Hörgerät beanspruchen können."
(Aktenzeichen: B 3 KR 20/08 R)

Schönen vierten Advent noch!
Thomas Beßen

Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/hoergeraete102.html



Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.