Das alte Hessische Heimgesetz wurde abgelöst durch das Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen.
Der etwas sperrige Titel lautet HGBP.
Geläufig ist jedoch noch immer Heimgesetz.
Verwaltungsorganisatorisch bedeutende Änderung ab 1.1.2023 unten dargestellt!
Inhaltlich die wichtigsten Bestimmungen in üblicher Form dargestellt.
Im 2. Teil des Readers die elementarsten Pargrafen des HGBP in "Umgangssprache" übersetzt.
Ab 1.1.2023 wird für Hessen die "Heimaufsicht" verwaltungsorganisatorisch neu strukturiert:
Die auf Regierungspräsidien und diverse Ämter wahrgenommenen "gesundheitspolitischen Aufgaben" werden im neuen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zusammengefasst.
Die bisherige Betreuungs- und Pflegeaufsicht wird zusammen mit den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales die Zusammenarbeit mit den Pflege- und Betreuungseinrichtungen ausebauen.
Auch die Prüfungen, die Finanzierung der Pflegeausbildung und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege werden beim HLfGP zusammengeführt.
Hauptsitz ist in Darmstadt, Außenstellen in Frankfurt, Gießen und Dillenburg.