Kinderkrankenschwester/KinderkrankenpflegerDie Kinderkrankenpflege ist ein eigenständiger Zweig der Krankenpflege und ein selbständiger Ausbildungsberuf. Korrekt ist die Bezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die Berufsbezeichnung ist somit Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.
Aufgaben und TätigkeitenDas Aufgabengebiet von Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpflegern umfasst die Pflege von Säuglingen und kranken Kindern. Dabei betreuen sie ihre Patienten rund um die Uhr und beobachten aufmerksam das körperliche, seelische und geistige Befinden. Sie arbeiten eng zusammen mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen, insbesondere mit Ärztinnen und Ärzten. Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger tragen Sorge für das Wohlbefinden und die Sicherheit der kleinen Patienten. Sie waschen und bewegen sie; sie führen umfassende Maßnahmen zur Verhütung von Komplikationen durch, sie machen Verbandswechsel, bedienen und überwachen medizinische Geräte und assistieren den Ärzten bei medizinischen Maßnahmen. Auch die psychologische Betreuung gehört zu ihren Aufgaben. So trösten sie die Kinder beispielsweise bei Angst und Schmerzen oder leiten sie zum Spielen an. Darüber hinaus haben sie Kontakt zu den Eltern. Sie beraten und leiten die Eltern an, die Krankheit des Kindes zu verstehen und damit umzugehen. Auch die Planung von Pflegemaßnahmen, die Pflegedokumentation und die Erledigung von Organisations- und Verwaltungsarbeiten auf der Station gehören zu ihren Aufgaben.
Die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger / innen halten nach dem Erstgespräch während der gesamten Pflegedauer Kontakt zu den Eltern. Bis zur Entlassung der Kinder beraten sie die Eltern, so dass diese die Pflege so gut wie möglich fortsetzen können.
Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger arbeiten im Gesundheitswesen, z.B. in Krankenhäusern auf der Kinder- und Säuglingsstation oder in Kinderkrankenhäusern. Sie betreuen Kinder auch im Rahmen der ambulanten Pflege zu Hause oder arbeiten in speziellen Einrichtungen für Kinder wie Kinderheimen, Großtagesstätten, Behinderteneinrichtungen oder Kurhäusern. Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger können aber auch in der Pflege von erwachsenen oder älteren Menschen arbeiten.
VoraussetzungenVorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss. Auch Schüler und Schülerinnen mit Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie zusätzlich eine mindestens 2-jährige Pflegevorschule oder eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Krankenpflegehelfer/Krankenpflegehelferin bzw. die Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufs nachweisen können.
ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer dieser Ausbildung anrechnen (bis zu 2/3 der Gesamtstunden).
Eine nicht erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nach dem Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003
( BGBl. I S. 1442) kann von der zuständigen Behörde auf Antrag auf die gesamte Dauer der Ausbildung angerechnet werden.
AusbildungszielDie Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur verantwortlichen und selbstständigen Mitwirkung bei der Verhütung, Erkennung und Heilung von Krankheiten bei Kindern vermitteln.
Ausbildungsschwerpunkte sind allgemeine und spezielle Krankheitslehre, Kinderkrankenpflege sowie im Bereich der praktischen Ausbildung die allgemeine Pädiatrie unter Berücksichtigung der verschiedenen Altersstufen der Kinder einschließlich Neugeborenen- und Wochenbettpflege.
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst eine Mindeststundenzahl von 2100 Stunden theoretischen und praktischen Unterrichts sowie 2500 Stunden praktischer Ausbildung. Die Probezeit beträgt sechs Monate.
Die praktische Ausbildung berücksichtigt die Bereiche allgemeine Medizin und medizinische Fachgebiete; allgemeine Chirurgie und chirurgische Fachgebiete; Gynäkologie oder Urologie und Wochen- und Neugeborenenpflege; Kinder- und Jugendpsychiatrie, Rehabilitation, Kinderkrankenpflege und Kinderheilkunde sowie ambulante Pflegedienste
Prüfungen/Abschluss der AusbildungIhre dreijährige Ausbildung schließen Sie mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Teil umfasst. Nach bestandener Prüfung und auf Antrag bei der zuständigen Behörde sind Sie berechtigt sich als "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(in)" zu bezeichnen.
WeiterbildungsmöglichkeitenFachweiterbildungen:· Anästhesie und Intensivmedizin
· Innere Medizin und Intensivmedizin
·
Pädiatrie und Intensivmedizin · Operationsdienst
· Gemeindekrankenpflege
· Psychiatrie
· Gerontopsychiatrie
· Onkologie
· Hygienefachkraft
· Rehabilitation
Studium:nach erworbener Zugangsberechtigung mit Abschluss als
· Diplom-Pflegewirt(in)
· Diplom-Pflegepädagoge(in)
· Diplom-Pflegewissenschaftler(in)
Aufstiegsmöglichkeiten zum/zur:· Stationsleiter(in)
· Pflegedienstleiter(in)
· Mentor(in), Praxisanleiter (in)
Die praktische Ausbildung erfolgt in der stationären Versorgung im allgemeiner Bereich in folgenden kurativen Gebieten:- Chirurgie
- Innere Medizin
- Geriatrie
- Wochen- und Neugeborenenpflege
- Neurologie
- Pädiatrie
- Gynäkologie
In der ambulanten Versorgung erfolgt die praktische Ausbildung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und Palliativen GebietenDie praktische Ausbildung in der stationären Pflege findet im Differenzierungsbereich statt in folgenden Gebieten:
Neonatologie
Pädiatrie
Neuropädiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kinderchirurgie
Die AusbildungsformDas Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege sind die Rechtsgrundlagen für die hier dargestellten Ausbildungsgänge.
Der Unterricht (der theoretische und praktische) finden in den meisten Fällen in Vollzeitform an staatlichen oder staatlich anerkannten Kinderkrankenpflegeschulen statt. Nur selten werden Ausbildungen in Teilzeitform angeboten. Die praktische Ausbildung erfolgt in den verschiedenen fachmedizinischen Abteilungen von Krankenhäusern bzw. Kliniken. Einsätze in der ambulanten Versorgung finden ergänzend statt.
In manchen Bundesländern gibt es Modellversuche von neuen Formen der Pflegeausbildung. Das sog. integrativen Modell lehrt in einer Grundausbildung für Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege einheitliche Inhalte, dann, in einem zweiten Ausbildungsabschnitt wird eine Differenzierung durchgeführt. Sog. generalistische Pflegeausbildungen decken während der gesamten Ausbildungszeit Inhalte für alle drei Berufe ab. Es ist i.d.R. notwendig, dass sich die angehenden Pflegefachkräfte bei beiden Varianten bereits am Anfang der Ausbildung für einen der Abschlüsse entscheiden. Ein Wechsel ist nicht möglich. Nach dem Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist es möglich, in einem halbjährigen Aufbaumodul einen weiteren Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und/oder Altenpfleger/in zu erwerben - wenn in dem Modell vorgesehen.
Die Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet:Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Bei den Modellversuchen, die mehrere Abschlüsse erlauben, lauten die zusätzlich erreichten Berufsabschlüsse Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin und/oder Altenpfleger/Altenpflegerin.
Die Finanzierung der AusbildungDie Ausbildung zum / zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in ist eine schulische Berufsausbildung, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtungen absolviert wird, und für die eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Wenn die angehenden Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen Auszubildende in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten sie Ausbildungsentgelte, die sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - richten.
Da es sich um eine schulische Ausbildung handelt, besteht ggf. eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz).
An privaten Ausbildungsstätten können Kosten für Lehrgangsgebühren entstehen oder ein Schulgelderhoben werden. Nebenkosten (z.B. für Lernmittel) fallen ebenfalls in unterschiedlicher Höhe (abhängig von der jeweiligen Schule) an.
Teilzeitausbildung der Gesundheits-, und KinderkrankenpflegeDie Möglichkeit einer Teilzeitausbildung ist von den jeweiligen Schulen abhängig gegeben. Die Dauer beträgt bis zu höchstens 5 Jahren.
Quellen:
www.caritas-soziale-berufe.de/8261.html www.pflege-deutschland.de/kinderkrankenpfleger.html bis.ams.or.at/qualibarometer/beruf.php?id=347
www.arbeiterkammer.com/www-387-IP-15670-AD-15669.html