Autor Thema: DBfK lehnt Gesetzesentwurf zur Absenkung des Bildungsniveaus in der KP ab  (Gelesen 53844 mal)

Björn Borgmann

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Eine solche Petition werde ich nicht mitzeichenen und ich bin gespannt, sofern die Petition zugelassen wird, wieviele Mitzeichner sich finden.

Ich hatte letzte Woche ein interessantes Gespärch im BMG mit dem zuständigen Palamentarischen Staatssekretär. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird eh noch einmal überarbeitet und an EU Recht angeglichen, damit erübrigt sich die komplette Diskussion hier!

Dennoch bin ich mir sicher, dass diese Legislatur gar nichts mehr passiert. Fragen der Beruflichen Bildung werden immer laaange zerkaut und wir haben nur noch 3 Sitzungswochen im Dt. Bundestag vor der Sommerpause...

In diesem Sinne...

Katja.Ossadnik

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Hallo Ihr Lieben,

ich werde auch nicht mitzeichen, obwohl ich im Kern zustimme, die Zugangsvoraussetzung nicht zu öffnen.
Und es zudem lobenswert finde, sich zu angagieren.

Aber ich finde, die Argumentation nicht sehr stimmig und zu polemisch. Für mich werden zu viele Argumente vermischt.
Die Wetschätzung der Hauptschulabsolventen ist mir nicht gewahrt und auch nicht alle Abiturienten warten auf ein Medizinstudium, meine Semesterkollegen und ich sind das beste Beispiel dafür. Inklusive aller die Pflege studieren!!

Diese Pedition ist keine kompetente Darstellung von Pflege, wenn nur über andere Berufgruppen, wie die Lehrer an den Allgemeinbildenden Schulen, hergezogen wird.

Diese Art politische Arbeit hilft uns nicht.

Alles Liebe Katja Ossadnik
« Letzte Änderung: 18. Mai 2009, 15:28:45 von Katja.Ossadnik »

Offline dino

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Ich glaube, bis jetzt haben nur Examinierte Ihre Meinung vertreten. Was halten denn unsere Schüler von dem Vorhaben. Und nun ohne jede Polemik, es gibt nicht ohne Grund verschiedene Leistungsanforderungen an Schulen. Hat mal jemand an die Jungs und Mädels gedacht, die sich evtl. bewerben, aufgrund fehlender anderer Bewerbungen angenommen werden und drei Jahre mehr oder weniger durchgezogen werden, nur um dann in der Prüfung durchzuknallen? Und ich denke nicht, dass dieser angenommene Fall sooo wirklichkeitsfremd ist. In der Vergangenheit benutzten viele Abi Absolventen das Examen als Sprungbrett, dies entspricht den Tatsachen, ist aber schon Historik. Dazu muss man aber auch sagen, dass dadurch keinem ein Schaden entstand, denn damals herrschte nämlich auch Pflegenotstand. Die Kollegen konnten sich in den Semesterferien was dazu verdienen und die Pat. profitierten vom examiniertem Personal und unsere Kollegen. wurden entlastet. Aber wie gesagt, dies ist lange her. Viele heutige Kollegen haben ihr Abi und arbeiten nicht nur hochmotiviert mit, nein, sie benutzen dies auch nicht als Sprungbrett und Bleiben (zum Glück)
Einen schönen Abend noch

Katja.Ossadnik

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@Dino:

Da stimme ich Dir total zu, jede Sekundarstufe hat einen klar definierten Leistungsanspruch und der des Realschulabschlusses kann als Mindestvoraussetzung für die Pflegeausbildung angesehen werden.
Eine Pflegefachkraft muss in der Lage sein eine komplexe Situationen zu erfassen und zu bewerten. Sie muss blitzschnelle Entscheidungen treffen und muss in der Lage sein Ihr Tun zu reflektieren und zu evaluierten.
Außerdem stimme ich Dir entschieden zu, dass wir den Hauptschulabsolventen ein Scheitern zu muten, dass jungen Heranwachsenden in eine Krise stürzen könnte, und nur weil die Gesellschaft dem Pflegemangel mit einen falschen Mittel  begegnen möchte.

Gerade heute morgen lief im SWR3 eine Reportage über Pflegekräfte, in der gesagt wurde das jede dritte examinierte Pflegekraft überlegt ihre Profession aufzugeben, als Grund wurden die schlechten Arbeitsbedingungen genannt.
Aus meiner Sicht sollten hier die Überlegungen angesetzt werden.
       
Deine Art der Diskussion finde ich als sehr angenehm, denn Polemik hilft uns nicht weiter.

Allen eine ruhige Nacht.
Katja Ossadnik

Offline pretty_ricky_^^

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Guten morgen allerseits! :-D
Ich bin Pflegeschüler und mittlerweile im zweiten Lehrjahr. Ich bin seit kurzem 23Jahre alt, hab 2005 Abi gemacht, bis Mai 2006 Zivi gemacht, hab hier und da gejobbt bis ich in Oktober 2007 meine Ausbildung anfangen konnte.
Als ich noch in der Schule war, war ich ein recht fauler Schüler. :| Hab wenig gelernt und wenig gemacht und dennoch gute bis befriedigende Noten erhalten. Mit dieser Einstellung bin ich auch zum Abi gegangen. Warum auch die Einstellung ändern, denn es wird auch so klappen.
So wars auch. Abi mit befriedigend abgeschlossen. Danach hab ich mich um einen Zivistelle gekümmert. Das ging auch recht einfach. Alles war leicht oder einfach, bis ich mich für die Ausbildung beworben hab. Dann kam das große und böse erwachen.
Ich hab 7 Bewerbungen rausgeschickt und dachte mir „naja, ich werde schon einen Platz bekommen, hab ja Abi.“
Nun ja, ich wurde zu 6/7 zum Bewerbungsgespräch eingeladen. (5 waren Allgemeinkrankenhäuser, 1 war eine Psychiatrie). Meine „Prüfungen im Allgemeinkrankenhaus waren ziemlich gleich. Erst hatte ich ein langes Gespräch, musste begründen, warum ich die Ausbildung machen wollte, warum meine Abi nur mittelmäßig war, ob ich mir denn auch im Klaren war, worauf ich mich da einlasse. Danach hatte ich multiple Tests, in Mathe, Politik und Wirtschaft, Deutsch (Literatur), Pflege und „Logik“ (Aufgaben wie beim „Gehirn Jogging“). Es waren knapp 100 Aufgaben und wir hatten ca. 1,5h Zeit dafür. Danach musste ich entweder eine Gruppen-/Einzelarbeit machen oder eine Stellungsnahme zu Pflege machen, was Pflege denn sei, ob es nötig sei und welchen Stellungswert meiner Meinung nach der Pflegeberuf in unsrer heutigen Gesellschaft hat. Diese und ähnliche Fragen musste ich dann beantworten. Ich, der ja Abi hatte, fand es sehr anspruchsvoll ihre 100Aufgaben in der Zeit richtig zu beantworten und dann anschließend auch noch eine solche Gruppen- oder Einzelarbeit zu erledigen. Aber ich habs hinbekommen.
Monate später erhielt ich eine Absage nach der anderen. Nach der 3. Absage ging ich zur Pflegeschule noch mal zurück um zu erfahren, weshalb ich denn nicht genommen wurde. Nachdem ich mehrmals gefleht hatte und erklärte, dass ich „aus meinen Fehlern lernen“ wollte, bekam ich folgende oder ähnliche Begründung:
„Ja, Herr Puno-Duncan, sie sind zwar recht fit, haben 94/100 Aufgaben richtig, die Gruppen-/Einzelarbeit war auch recht gut, aber Ihre schulischen Leistungen sind leider nicht sehr berauschend.“
„Ja, aber ich hab doch Abi! Klar, es hätte besser sein können, aber ich habs, und wie sie grad sagten hab ich 94/100 Aufgaben richtig gelöst und die Gruppen-/Einzelarbeit war auch gut. Wurde ich nur wegen meinem mittelmäßigen Abi nicht genommen?“
„Es tut mir Leid Herr Puno-Duncan, aber andere BewerberInnen haben schulisch besser abgeschlossen. Außerdem fehlt Ihnen praktische Erfahrung. Machen Sie einpaar Praktika und dann versuchen Sies noch mal.“
Ich war zunächst über diese antwort geschockt. Ich, der Abi hatte, der sonst auch alles immer auf Anhieb geschafft hat, stand nun da und hatte immer noch keinen Ausbildungsplatz. Ich hatte noch wenig Zeit (einpaar Wochen) bevor mein Bewerbungsgespräch in der Psychiatrie anstand. Ich wollte unbedingt genommen werden und hab mich erkundigt, wo ich mir helfen lassen kann. Beim Arbeitsamt gabs einen Bewerbungsseminar an dem ich dann teil genommen hab um mich und Bewerbungsgespräche usw zu verbessern. Mein Tag fing also morgens um 6.30Uhr an, damit ich um 8 Uhr am Arbeitsamt sein konnte (wurde dort gecoacht, gedrillt, hatte hunderte von Übungsaufgaben usw)  bis 16Uhr, war dann um 17Uhr an meinem Job und hab bis 23Uhr gearbeitet. Das ging so 2 Wochen lang, danach hab ich ein Bescheinigung bekommen, und hatte einpaar tage später dann mein Bewerbungsgespräch.  (und wurde dann auch genommen  8-))
So, und warum hab ich dass alles nun geschrieben? Um zu zeigen, wie verdammt schwer es war einen Ausbildungsplatz zu bekommen, obwohl ich Abi hab. Aber nicht nur das ist anspruchsvoll, auch die Aufgaben und Klausuren sind nicht ohne. Ich schneide gut ab, aber ich kenne andere, die kein Abi haben, die deutliche Schwierigkeiten haben. Ich sage nicht, dass sie doof sind, weil sie kein Abi haben bzw das Ich ein Genie bin, nur weil ich hab. Es gibt auch andere die „nur“ Fachabi oder einen sehr guten Realabschluss haben, die genauso gute oder bessere Noten bekommen als ich. Aber auch sie sagen, dass es echt mühsam und anstrengend ist, soviel wissen zu behalten und stets im Kopf abrufbereit zu haben. Nun, wenn wir schon solche Mühe haben, gut mit zuhalten, wie will denn ein Hauptschüler da mithalten. Ich will keinen Hauptschüler diskriminieren, aber ich bin der Meinung dass er/sie es einfach total schwer haben werden die Ausbildung zu schaffen. Warum ist ein/e SchülerIn auf der Hauptschule? Meistens weil er/sie „kein bock“ auf lernen hat. Ich hab auch manchmal keine Lust mich an einen schönen sonnigen Nachmittag daheim hinzusetzen und stundenlang zu pauken. Aber ich habe keine andere Wahl, denn ich muss das ganze Wissen wissen um ein möglichst guter Pfleger zu werden. Abgesehen davon bin ich verpflichtet mich stets auf den neusten Stand zu halten. Wie will ein/e HauptschülerIn dass machen?
Eine Person, die keine Lust zu lernen hat, muss erst mal Lernen lernen, die Lust dazu (wieder) bekommen, seinen/ihren Allgemeinwissen deutlich verbessern und gleichzeitig die Ausbildung machen. Klingt einwenig unrealistisch. Warum? Wären Sie motiviert, würden sie nach der Hauptschule auf die Realschule gehen.
Wie gesagt, ich will keinem zu nahe treten, aber es kann halt nicht jeder Pflegen bzw nicht jeder ist dazu geeignet. Meiner Meinung nach ist unser Job etwas ganz besonderes und sollte deswegen auch so behandelt werden. Man muss sich das Privileg verdienen um diese Ausbildung/Job zu machen. Und das verdient man sich durch einen guten Realabschluss oder höheren Abschluss!
 
Mit freundlichen Grüßen
Ricky :lol:
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Offline Thomas Beßen

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Auch der Landespflegerat Hessen hat Stellung bezogen (und dies schon am 4. Mai '09 - s. Anlage).

Schönen Gruß, diesmal nach Rüsselsheim!
Thomas Beßen

p.s.: ob "Polemik" oder feine Ironie - wichtig ist es in meinen Augen, dass wir uns weiter gemeinsam um die Zukunft der Pflege kümmern und andere dazu motivieren, dies zu unterstützen bzw. besser, dies auch selbst zu tun...


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Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Katja.Ossadnik

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Hallo Zusammen,

hier nun nochmal die Stellungnahme meiner Lerngruppe,
in der Form eines offenen Briefs an die Bundesgesundheitsministerin.



Lerngruppe des 6.Semester Pflegepädagogik
Fachbereich Gesundheit und Pflege
Katholische Fachhochschule Mainz


                           Mainz, den 19.Mai 2009


Ein offener Brief an Gesundheitsministerin Ursula Schmidt

Sehr geehrte Frau Bundesgesundheitsministerin Schmidt,


Bezug nehmend auf die aktuelle Diskussion um die Änderung der Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege und Kinderkrankenpflege möchten wir, Studierende der Katholischen Fachhochschule Mainz im Fachbereich Gesundheit und Pflege (Pflegepädagogik) im 6. Semester, das Wort an Sie richten.

Aktuell wird auf politischer Ebene diskutiert, wie dem Mangel an Pflegekräften in Deutschland begegnet werden kann. In diesem Zusammenhang soll die Mindestzugangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Gesundheit- und Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege von Realschulabschluss zu Hauptschulabschluss verändert werden. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde von der CDU / CSU und SPD Fraktion im Bundestag gestellt (Bundestagsdrucksache: 16 (140527; Drs.16/12256; betr. Artikel 12 a (Öffnung der Krankenpflegeausbildung für Hauptschulabschlüsse)). Verschiedene Fachkreise (Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft, Deutscher Pflegerat, Deutscher Berufsverband für Krankenpflege, u. a.) erwarten dadurch einen Qualitätsverlust in der Pflegeausbildung, der sich auf die Pflegewirklichkeit auswirken wird.

Diesen Standpunkt vertreten wir ebenfalls deutlich!

Pflege benötigt Fachpersonen mit vielfältigen Kompetenzen, um beispielsweise Pflegebedarfe einzuschätzen, pflegebedürftige Menschen zu beraten sowie in existenziell bedeutsamen Situationen begründet Entscheidungen zu treffen. Um professionell zu handeln, benötigen Pflegefachkräfte ein hohes Maß an Empathie, Reflexionsvermögen und Verantwortungsbereitschaft.
Aus unseren aktuellen Erfahrungen als cand. Dipl. Pflegepädagogen (FH) stellen sich heute bereits viele Bewerber in den Ausbildungsstätten vor, deren Einstellung wir aufgrund ihrer mangelnden persönlichen und schulischen Voraussetzungen trotz Realschulabschluss nicht verantworten können. Eine Öffnung der Zugangsvoraussetzungen löst das ursächliche Problem nicht: Einen Mangel an kompetenten Bewerbern. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die momentan gültige Regelung Hauptschulabsolventen den Zugang zur Pflegeausbildung über den zweiten Bildungsweg ermöglicht.
Dieses widerlegt aus unserer Sicht das Argument, dass durch die Änderung der Zugangsvoraussetzungen einem bestehenden Mangel an Pflegefachkräften begegnet werden könnte. Vielmehr ist es unserer Meinung nach wichtig, die Attraktivität des Berufes zu steigern, um dadurch Pflegefachkräften dauerhaft eine Perspektive im Berufsfeld Pflege zu bieten.
Wir halten zudem die Akademisierung der Pflege für unabdingbar, um den Herausforderungen eines stetig komplexer werdenden Berufsfeldes gerecht zu werden. Dem steht die Öffnung der Zugangsvoraussetzungen zur Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung grundsätzlich entgegen.

Sehr geehrte Frau Schmidt, wir bitten Sie, unsere Argumente in ihrem politischen Entscheidungsprozess zu berücksichtigen. Über eine persönliche Stellungnahme würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Berens, Dipl. Pflegepädagogin (cand.),
Anke Darpe,l Dipl. Pflegepädagogin (cand.),
Leonie Heine, Dipl. Pflegepädagogin (cand.),
Johannes Mahlmann Dipl. Pflegepädagoge (cand.),
Katja Ossadnik Dipl. Pflegepädagogin (cand.),
Torsten Wetzlar Dipl. Pflegepädagoge (cand.).

Offline Dottore

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Ist ja alles vollkommen richtig, was hier angesprochen wird und auch meine Meinung.

Nützt aber nix, denn ich kann mir schon das Gegenargument vorstellen, beim Thema "Akademisierung der Pflege".
Nämlich: "Wer soll das denn bitte bezahlen?"  Und damit ist nicht die Finanzierung der Lehrstühle und Hörsaalplätze an den Unis gemeint.

Stimmt auch, nach der heutigen (un)wirtschaftlichen Maßstäben würden dann die Krankenkassenbeiträge auf 25% hochschnellen, wenn die Personaldichte des Pflegepersonals zudem noch dem tatsächlichen Bedarf auf den Stationen ausgerichtet werden soll, um 40%.
Aber nicht, weil die Pfleger und Pflegerinnen ein höheres Gehalt möchten - was auch so sein würde -, sondern weil dieser Umstand als Alibi genutzt werden würde, um dem Steuerzahler noch mehr Geld abzuzwacken, als es tatsächlich dafür nötig wäre. Schliesslich möchten die Krankenkassen, Berufspolitiker und die (Pharma)Lobby ja auch mehr.

Und - nicht alle, aber - ein paar alteingesessene Ärzte werden sich evtl. auch etwas unwohl fühlen, wenn das Pflegepersonal nicht mehr als "Vasallen" oder "Untertanen" herhalten will. Soll ja am Besten alles so wie früher bleiben.

Der Mensch lernt leider immer erst wenn er die Schwelle des Zusammenbruchs schon überschritten hat.
Wie ging der Spruch "Bevor es besser werden kann, muss es erst noch schlimmer werden."

Allerdings muss ich auch dazu sagen, dass ich Schulabschlüsse für überbewertet halte, siehe Albert Einstein.
« Letzte Änderung: 17. Juni 2009, 12:29:56 von Dottore »
"Wer die Wahrheit ausspricht sollte sein Pferd gesattelt lassen."
"Nicht nur Unwissenheit ist ein Segen. Blind- und Taubheit tun es auch."

Offline Thomas Beßen

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Gesundheitsausschuss im Bundestag verabschiedet Gesetzesänderungsvorschlag zur Öffnung der Pflegeausbildungen für Hauptschüler – Der DPR sieht seine Forderungen nicht erfüllt.

DPR Presseinformation
Berlin (19. Juni 2009) – "Mit heftiger Kritik hatten der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) und die gesamte Fachwelt auf das Ansinnen der Bundesregierung reagiert, die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Krankenpflege für alle Hauptschulabsolventen zu öffnen. Rasch mussten das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihren ursprünglichen Vorschlag, den Zugang für alle Hauptschüler zu öffnen, revidieren. Man hatte übersehen, dass dies nicht den EU-Vorgaben entspricht. Im Gesundheitsausschuss wurde am 17.6.2009 eine Gesetzesänderung befürwortet, die nach 10 Jahren allgemeinbildender Schule den Zugang zur Alten-, Gesundheits- und Kranken- und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ermöglicht. Die Gesetze wurde in der Nacht zum 19.6.2009 im Bundestag verabschiedet. Die Gesetzesänderung wird allerdings nur in vier Bundesländern Relevanz haben.
Die fundierten Argumente vieler Experten gegen diesen Vorstoß, wurden ignoriert. Vor dem Hintergrund der Vielfalt an Hauptschulabschlüssen in den Bundesländern und um der scheinbar nicht aufzuhaltenden Gesetzesänderung zumindest einen qualitätssichernden Aspekt anzufügen, hatte sich der DPR trotz seiner weiterhin bestehenden großen Bedenken bereit erklärt, die Gesetzesänderung unter Bedingungen zu tolerieren. Diese Bedingungen waren u.a. die Öffnung des Zugangs für Hauptschulabsolvent/innen als Modellklausel zu regeln als Landesregelung. Darüber hinaus sollte eine grundlegende Gesetzesreform in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Und die Altenpflege sollte von dieser Modellklausel ausgespart bleiben.
Dies wurde zwar zugesagt, aber der Beschlussantrag ließ davon nichts mehr erkennen. So ist als Modellklausel lediglich eine Befristung des Gesetzes bis 2017 mit einem Bericht des BMG 2015 beschlossen. Die Altenpflege wurde nun doch einbezogen. Von einer grundsätzlichen Reform ist in der Begründung nicht die Rede.
Der DPR hält diese Gesetzesänderung für reinen Aktionismus, der an den tatsächlichen Problemen in der Ausbildung vorbeigeht und einer zukunftsorientierten Patientenversorgung durch die Professionalisierung der Pflegenden entgegensteht. Defizite in der Bildungspolitik sollen nun über Berufsgesetze gelöst werden.
Der DPR hat sich in seinem Memorandum zur Pflegebildung für eine grundlegende Reform der Pflegeausbildungen eingesetzt. Nur in der Gesamtschau der Anforderungen und Veränderungen können sinnvolle neue Strukturen gefunden werden. Dies erfordert eine Reform des Alten- und Krankenpflegegesetzes – und zwar rasch. Die Erfahrung mit der aktuellen Gesetzesänderung lässt allerdings wenig Vertrauen aufkommen, dass die heutigen Regierungsparteien mit dieser Erfordernis im Sinne der Nutzer und der Pflegenden umgehen werden."

Weitere Informationen sind hier zu lesen: http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/19B9019378F4F416C12575DA00301FE2

Schönen Sonntag!
Thomas Beßen

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Offline Thomas Beßen

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- und hier die Pressemitteilung des DBfK:

DBfK kritisiert verfehlte Pflegebildungspolitik
Berlin, 19. Juni 2009
"Gegen die Bedenken der Pflegeberufsverbände und der großen Mehrzahl der Pflegenden und gegen die Stimmen der Oppositionsparteien hat die Regierung eine Gesetzesänderung durchgesetzt, die zukünftig den Zugang zur Ausbildung in den Pflegeberufen nach 10 Jahren allgemeinbildender Schule ermöglicht. ‚Hier wird eine kurzsichtige und in der Konsequenz wirkungslos bleibende Veränderung in einem Detail der Ausbildungsgesetze vorgenommen, nachdem die Politik jahrelang tatenlos zugesehen hat, wie Ausbildungskapazitäten und –qualität verloren gehen’, sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). Die Probleme der Ausbildung hätten in erster Linie mit Strukturdefiziten und der fehlenden Attraktivität wegen schlechter Arbeitsbedingungen zu tun, so Wagner weiter.

Es gibt schon heute einen großen Mangel an qualifizierten Bewerber/innen für die Ausbildung. Zudem ist nach wie vor die Ausbildung stärker von den Interessen der einzelnen Schulträger als von gesellschaftlichen Notwendigkeiten gesteuert. Hier nimmt die Politik noch immer ihre Verantwortung nicht oder zu spät wahr. Schüler/innen werden während der Ausbildung zur Kompensation der ausgedünnten Stellenpläne verheizt und kehren nach Ende der Ausbildung ihrem Beruf frustriert den Rücken. Vollzeitkräfte reduzieren auf Teilzeit, um unter den ständig steigenden Arbeitsbelastungen überhaupt ‚überleben’ zu können, Potenziale der Pflegeberufe bleiben ungenutzt brach liegen.

Dies ist auch ein Spiegelbild des gesellschaftlichen Stellenwertes von Pflege und Pflegebedürftigkeit. Qualität kostet Geld. Für Qualität braucht man Qualifikation. Auch das kostet Geld. Doch dieses Geld war nie ausreichend da. Spätestens angesichts der politischen Reaktion auf die Bankenkrise sieht man, dass Geld sehr wohl da ist - wenn die Politik meint, es sei wichtig genug.

Wer für die Zukunft in die qualifizierte Pflege der Menschen investieren will, muss dies auch über Ausbildung tun. Deshalb bestärkt der DBfK erneut seine Forderung nach einer raschen und umfassenden Reform der Ausbildung nach dem Konzept des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe. Zu dem Konzept gehört auch die Erstausbildung an Hochschulen. In einer gestuften Bildungsstruktur können alle für die Pflege geeigneten Bewerber einen Zugang finden und den ihnen möglichen maximalen Level an Expertise erreichen. Durchlässigkeit ist die Devise, nicht Absenken des Zugangsniveaus. Wenn die Bundesregierung beklagt, dass die Absolventen der verschiedenen Schultypen nicht vergleichbar seien, ist das ein bildungspolitisches Problem und muss auch bildungspolitisch gelöst werden!

Umgehend müssen die Arbeitsbedingungen der Pflegenden verbessert werden, um weitere Abwanderung zu stoppen. Dazu brauchen wir mehr Pflegepersonal pro Patient/Bewohner/Klient. Es gäbe genügend Pflegefachkräfte, wenn man sie dazu überreden könnte, in den Beruf zurückzukehren."

Nochmals sonntägliche Grüße!
Thomas Beßen

Quelle: http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=DBfK-kritisiert-verfehlte-Pflegebildungspolitik.php&navid=100
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Offline dino

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gegen die Stimmen der Oppositionsparteien -weil sie vom Gegenteil überzeugt sind oder eher aus Prinzip dagegen sind weil die Anderen dafür sind?
Schüler/innen werden während der Ausbildung zur Kompensation der ausgedünnten Stellenpläne verheizt und kehren nach Ende der Ausbildung ihrem Beruf frustriert den Rücken. Vollzeitkräfte reduzieren auf Teilzeit, um unter den ständig steigenden Arbeitsbelastungen überhaupt ‚überleben’ zu können, Potenziale der Pflegeberufe bleiben ungenutzt brach liegen
.- es gibt halt keine Rückfallebene, bei Ausfällen muss kompensiert werden, dies betrifft aber nicht nur Schüler sondern alle (sollte es). Das mit dem Rücken kehren ist Blödsinn, denn die Schüler brauchen auch Planstellen, die Meisten würden gerne, aber eben keine Stelle frei. Teilzeit ist eher positiv zu sehen, auch Pflegekräfte haben nicht nur ihren Job, sondern auch Familie. Und da kommt die Teilzeit ins Boot. Hier geht es nicht um irgendwelche Belastungen, sondern schlichtweg ist Teilzeit eine Möglichkeit a) im Job zu bleiben und b) Geld zu verdienen oder c) nebenher zu studieren.
Und die Altenpflege sollte von dieser Modellklausel ausgespart bleiben
. -warum hier eine Ausnahme? Ist unsere Arbeit anspruchsloser als die Altenpflege?
Umgehend müssen die Arbeitsbedingungen der Pflegenden verbessert werden, um weitere Abwanderung zu stoppen. Dazu brauchen wir mehr Pflegepersonal pro Patient/Bewohner/Klient. Es gäbe genügend Pflegefachkräfte, wenn man sie dazu überreden könnte, in den Beruf zurückzukehren."-ist ja trollig, und wer bezahlt die Planstellen dafür? Die geretten Banken vielleicht?
« Letzte Änderung: 21. Juni 2009, 14:32:23 von dino »

Offline lodda.odw

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Hier wird aus purem Aktionismus heraus ein Gesetz geändert, was im Anschluss keinerlei Vorteile für irgendwen bringt.

Allerdings wird dieser Schwachsinn Folgen haben:
Bei zurückgehenden Bewerberzahlen wird aus purer Angst vor dem eigenen Arbeitsplatzverlust jeder nicht mit einem geeigneten Bewerber besetzte Ausbildungsplatz mit Hauptschülern besetzt werden. Am Anfang werden dann davon relativ viele durchfallen bzw. nach der Probezeit gehen. Geht auf Dauer natürlich nicht, EU-Richtlinien, Lehrer- Schüler-Verhältnis usw.! Also, drücken wir beide Hühneraugen zu, Hauptschüler bleiben nach der Probezeit und alle anderen Knallchargen die eigentlich ungeeignet sind ebenfalls.
Bleibt das Problem der hohen Durchfallrate. Schlecht fürs Image, geht nicht, auch da die Hühneraugen zu. Lassen wir halt mehr bestehen, wir kriegen das Niveau schon irgendwie auf Null.

Ach ja, kleine Anmerkung zu der von mir eingereichten Petition:

Wurde vom Petitionsausschuss nicht als öffentliche Petition ins Internet gestellt sondern durchlief das normale Petitionsverfahren und wurde an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Blos nicht zu viel Öffentlichkeit an der Inkompetenz der mitwirkenden Parlamentarier teilnehmen lassen.

Noch eine kleine Anmerkung zu unserem demokratischen Abstimmungsverfahren:
Da sitzen in den Nachtsitzungen aus allen Fraktionen ein paar Hansel und heben die Hand, zufällig ein paar mehr bei den Regierungsparteien.Vorlage im Gesundheitsausschuss durchgewunken, muss i.O. sein, die wissen was sie tun, Hand hoch, kommt von uns, durch isses!

Gute Nacht Deutschland!

Ich weiß wen ich bei der nächsten Bundestagswahl garantiert nicht wählen werde!!!!!!

Nachschlag:
An unserer Schule kommt es hoffentlich nicht zu den oben beschriebenen Gewissensnöten. Bewerbungen von Hauptschülern ohne weitere abgeschlossene Berufsausbildung werden von mir nicht berücksichtigt und ich denke das meine Kollegen genau so verfahren werden.

Frage:
Warum sollte diese Gesetzesänderung nur in vier Ländern umgesetzt werden? Das Krankenpflegegesetz ist ein Bundesgesetz und gilt dementsprechend für alle Bundesländer. Lediglich die Ausbildungs-und Prüfungsverordnung und die Durchsetzung des Bundesrechtes ist Ländersache.
Dem zu Folge werden sich Hauptschüler mit einem 10jährigen Allgemeinbildenden Schulabschluss bundesweit bewerben. Das Problem wird also überall aktuell werden.



« Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 11:46:13 von lodda.odw »

Offline lodda.odw

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und noch eine kleine Anmerkung zu meiner potenziellen Kollegin, Fr.Ossadnik :

Offene Briefe an vor Ignoranz strotzende Ministerinnen bringen genauso wenig wie sogenannte Polemik!

Offline lodda.odw

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Allerdings muss ich auch dazu sagen, dass ich Schulabschlüsse für überbewertet halte, siehe Albert Einstein.


Was will uns der Schreiber damit sagen?
Nichts, nehm ich mal an!
Denn Albert Einstein hat sehr wohl einen hervorragenden Schulbschluss in Aarau (Schweiz) erlangt. Fünf mal die Bestnote. Matura, Befähigung zum Studium!
Beispiel passt also nicht.


Offline Thomas Beßen

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Wer lange sucht...:

Hier nun die Drucksache 571/09 des Bundesrates in der Anlage. Damit ist die ganze Sache beschlossen und amtlich. Auf der Seite 37 steht's im Artikel 12a bzw. 12b des "Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften"(!): sowohl der Krankenpflegegesetz wie auch das Altenpflegegesetz wurde entsprechend geändert.
Allerdings befristet bis zum 31. Dezember 2017, das war auch für mich neu. Beschlossen wurde auch: "Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Erfahrungen, die mit der Anwendung des § 5 Nummer 2a gemacht wurden, Bericht."

Grüße in alle Winde!
Thomas Beßen

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« Letzte Änderung: 20. Juli 2009, 15:57:48 von Thomas Beßen »
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.