Autor Thema: Digitalisierung des Gesundheitswesens Elektronische Gesundheitskarte (eGK)  (Gelesen 492 mal)

Offline Thomas Beßen

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„Die eGK dient als Nachweis, um Leistungen der GKV in Anspruch nehmen zu können. Sie enthält ein Lichtbild. Ausnahmen gibt es lediglich für Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und für Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können wie zum Beispiel bettlägerige Personen. Die Rückseite der eGK kann für die „Europäische Krankenversicherungskarte“ verwendet werden und macht eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas möglich. …“

>>> https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-gesundheitskarte.html

Guten Morgen!
Thomas Beßen


Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline Thomas Beßen

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Siehe auch https://www.aok.de/pk/versichertenservice/elektronische-patientenakte/

Mit fast sommerlichen Grüßen! 8-)
Thomas Beßen
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