Autor Thema: Reader StGB Fixierung Freiheitsentziehende Massnahmen FEM  (Gelesen 6338 mal)

Offline norbert1507

  • SchülerInnen & DozentInnen Vitos Hochtaunus u. Rheingau
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Reader StGB Fixierung Freiheitsentziehende Massnahmen FEM
« am: 18. Dezember 2008, 17:08:20 »
Hallo Allerseits,
meine Reader zu den einzelnen rechtlichen Bereichen wurden unter besonderer Berücksichtigung der Prüfungsfragen aus den letzten 15 Jahren erstellt und sollen speziell auf die Prüfung vorbereiten.
Wie ich immer so schön sage, ist der Dozent keine "eierlegende Wollmilchsau".javascript:void(0);
Die gesamte rechtliche Bandbreite kann kaum noch ein Einzelner überblicken.
Es wird daher regelmäßig vorkommen, dass der eine oder andere Punkt nicht, zu kurz, mißverständlich oder sogar falsch dargestellt ist.
Es wäre nett, wenn in solchen Fällen eine "Rückmaildung" kommen würde.
Ich beabsichtige, entsprechend ihrer/eurer Mithilfe die eingestellten Reader fortlaufend zu aktualisieren.
Reader Kurzfassung 25.4.12  mit Fragen zur "Selbstprüfung" ergänzt.
Reader Vortragsfassung 18.1.2013 ergänzt, da der Bundestag aufgrund des ablehnenden Urteils des BGH nunmehr die Zwangsbehandlung psychisch Kranker in Einzelfällen erlaubt.
Reader 2013 03 ergänzt mit Hinweisen auf die Fixierungsproblematik in Alten- und Pflegeheimen.
Skizze vereinfachte Darstellung Rechtsgrundlagen "Fixierung" erstellt.
6/2013 Reader mit Hilfe eines Fachmannes von Vitos überarbeitet und neu in Pflegesoft eingestellt.
1/2015 Reader Vortragsfassung ergänzt um den kritischen Bericht der FAZ zur Situation und Rechtslage in Hessen.
7/2018 Entscheidung Bundesverfassungsgericht zur Dauer der Fixierung ohne richterliche Genehmigung in der Psychiatrie eingearbeitet.
Nach 30 Minuten Fixierung muss ein Patient, trotz unverändertem Verhalten, losgebunden werden.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2018 (Az.: 2 BvR 309/15) darf man keinen Patienten ohne richterlichen Beschluss länger als eine halbe Stunde fixieren. Auch nicht nachts!!!
 Die weitverbreitete Auffassung nach der 24-Stunden-Regel handeln und fixieren zu dürfen ist falsch!
Freiheitsentziehenden Maßnahme, sind immer das letzte Mittel und müssen von Anfang an genehmigt werden, wenn sie länger als 30 Minuten andauern.

« Letzte Änderung: 29. November 2022, 18:17:08 von norbert1507 »