Frau Ministerin Lautenschläger
Hessisches Sozialministerium
Dostojewskistr. 4
65187 Wiesbaden
nachrichtlich an das Regierungspräsidium in Darmstadt
Neues Prüfungsverfahren in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung
Sehr geehrte Frau Ministerin Lautenschläger,
wir, die Schulleitungen der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, möchten Sie mit diesem Anschreiben über eine sehr prekäre Situation im Bereich der Umsetzung des neuen Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege und zur Änderung anderer Gesetze („Krankenpflegegesetz“) vom 16. Juni 2003 informieren und Sie gleichzeitig bitten, hier alsbald Abhilfe zu schaffen. Besonders geht es um die Umsetzung und Anwendung der Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Gesundheits- und Krankenpflege bzw. der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (KrPflAPrV) bezüglich des neuen Prüfungsverfahrens. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte frühzeitig Arbeitsgruppen aus dem Kreis der Schulleitungen der hessischen Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. der Schulen für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gebildet, die Vorschläge für das anstehende neue Prüfungsverfahren entwickeln sollten. Es wurde mitgeteilt, dass das Regierungspräsidium Darmstadt leider nicht über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügen würde, um diese Arbeit z.B. von externen ExpertInnen ausführen zu lassen.
Diese Mangelsituation (ein-)sehend organisierte sich notgedrungen eine Vielzahl von KollegInnen mit hohem Engagement in entsprechenden, zum Teil vom Regierungspräsidium geleiteten Arbeitsgruppen, um durch diese zusätzliche Eigenarbeiten gemeinsam eine Basis für das neue Prüfungsverfahren zu schaffen. Die KollegInnen aus den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und der Schulen für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege haben sich über 1 1/2 Jahre mit der Thematik intensiv beschäftigt und eine Fülle von gutem Material erarbeitet. Der Schwerpunkt der Arbeit der o.a. AGs lag im Bereich der schriftlichen Prüfung und besonders in der Entwicklung von Musterfallbeispielen, entsprechenden Strukturen dazu und passenden Bewertungsschemata. Unterstützungen erfuhren sie direkt wie indirekt durch die nicht aktiv daran Beteiligten wie auch durch z.B. verschiedene Arbeitgeber/Träger durch Freistellung und zum Teil auch durch die Übernahme von Fahrkosten.
Jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem professionelle ExpertInnen unabdingbar die weitere Entwicklungsarbeit unterstützen müssen. Zur notwendigen Überarbeitung, auch im Sinne eines Gesamtkonzeptes, sollten diese externen Fachleute (z.B. Berufspädagogen/Lektoren) zur Bündelung, rechtlicher Überprüfung und sprachlicher und qualitativer Anpassung der guten Vorarbeit eingeschaltet werden. Nur so wird daraus ein nachvollziehbares, rechtlich abgesichertes Prüfungsverfahren aus einem Guss, mit qualitativ hochwertigen Grundlagen, die den Ansprüchen der zeitgemäßen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. der Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege voll entsprechen.
Leider gab es von staatlicher Seite auch schon bei der Einführung und Umsetzung des hessischen Rahmenlehrplans für die Gesundheits- und Krankenpflege bzw. der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege keinerlei Unterstützung wie in anderen Bundesländern, kaum zusätzliche Fortbildungen bzw. Veranstaltungen usw.. Hierin sehen wir das Hauptproblem. Diese sehr bedenkliche und überaus fragwürdige Herangehensweise ist die eigentliche Misere. Hier wünschen wir uns ein rasches Umdenken und ein anderes Handeln, denn ohne diese Veränderungen gibt es eklatante Qualitätsmängel in der hessischen Gesundheits- und Krankenpflege- und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung. Wir hegen große Befürchtungen, dass das neue Prüfungsverfahren unter diesen Umständen nicht ordnungsgemäß durchzuführen ist, einem Vergleich mit anderen Bundesländern (wie z.B. NRW) nicht standhält und somit die Prüflinge womöglich Nachteile in Kauf nehmen müssen.
Hessen lag mit der Einführung des damaligen hessischen Curriculums Pflege von 1990 anerkannt von der ganzen Fachöffentlichkeit vorn, nun aber besteht die Gefahr, dass Hessen auf dem Gebiet der Ausbildung in der Pflege in die Bedeutungslosigkeit absinkt und damit die Zukunft der Pflege in Hessen fahrlässig aufs Spiel gesetzt wird.
Deshalb möchten wir Sie bitten unser Anliegen aufzunehmen und die entstandenen Missstände zu beheben und im ersten Schritt dem Regierungspräsidium Darmstadt entsprechende finanzielle Ressourcen bereitzustellen, um durch den Einsatz von externen Fachleuten professionell vorbereitete Prüfungen zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen