Autor Thema: Rechtsstreit: Apotheker muss „Pille danach“ ausgeben  (Gelesen 1421 mal)

Online Thomas Beßen

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"Ein Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen die Herausgabe zugelassener Arzneimittel verweigern. Das entschied das Berufsobergericht für Heilberufe am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgestern, wie das Gericht gestern in Berlin mitteilte.

Die Apothekerkammer hatte ein Verfahren gegen einen Apotheker eingeleitet, weil dieser die „Pille danach“ nicht herausgeben wollte.
..."

Dies & mehr unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152537/Rechtsstreit-Apotheker-muss-Pille-danach-ausgeben?rt=b2a5daab1819bd2aedd0c9f4f363b098

Mit freundlichen Grüßen
Thomas B.



Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.