Autor Thema: Reader Abtreibung Schwangerschaftsabbruch + Klausurfragen + Infotipps  (Gelesen 2841 mal)

Offline norbert1507

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6.2024 sehr guter Tipp aus dem Ärzteblatt.


Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat auf dem Portal Gesundheitsinformation.de ein Informationspaket zu den medizinischen Maßnahmen im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis bereitgestellt.

„Wir informieren auf dem aktuellen Stand des Wissens über verschiedene Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs “, erläutert Sonja Siegert, stellvertretende Chefredakteurin des IQWiG-Ressorts Gesundheitsinformation. „Zum Beispiel beschreiben wir, wo die Frau sich beraten lassen kann und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, wenn sie sich entscheidet, das Kind zu bekommen.“

In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Schwangerschaften abgebrochen. Die meisten Abbrüche finden in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nach der sogenannten Beratungsregelung statt. Voraussetzung für einen solchen Abbruch ist, dass die Frau sich mindestens drei Tage vorher bei einer anerkannten Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt.

Allerdings ist es laut dem IQWiG für Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, oft schwierig, verlässliche und verständliche Informationen zum Abbruch selbst zu finden. „Für diese Frauen haben wir unter anderem Informationen zu den medizinischen Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs zusammengefasst – und auch dazu, was nach dem Abbruch wichtig ist zu wissen“, erläutert Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation.

aerzteblatt.de

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Das Informationsangebot bietet zu den beiden Verfahren „medikamentös“ oder „operativ“ auch eine Entscheidungshilfe an. Sie erläutert die Verfahren und ihre Vor- und Nachteile – und hilft Frauen dabei, sich im Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt für ein Verfahren zu entscheiden.

Die Gesundheitsinformationen werden auch als Broschüre angeboten – zum Beispiel zur Unterstützung der Beratung in einer Arztpraxis. © hil/aerzteblatt.de
« Letzte Änderung: 10. Juni 2024, 19:19:37 von norbert1507 »