Autor Thema: Widerspruch gegen die Pflege­gradeinstufung oft erfolgreich  (Gelesen 4952 mal)

Offline Thomas Beßen

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Widerspruch gegen die Pflege­gradeinstufung oft erfolgreich
« am: 19. Dezember 2023, 08:45:35 »
„Ein Widerspruch gegen die Einstufung des Pflegegrades hat in vielen Fällen Erfolg. Seit 2020 waren fast 30 Prozent der eingelegten Widersprüche gegen die Einstufung des Pflegegrads in Erstgutachten des Medizinischen Dienstes (MD) erfolgreich, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Anfragen des Linken-Abgeordneten Ates Gürpinar hervorgeht.

Die Mediengruppe Bayern (vorgestern) berichtete zuerst darüber, die Antwort des Gesundheitsministeriums (BMG) liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Demnach hatten 2020, 2021 und 2022 je 29,6 Prozent der Widersprüche gegen die Erstgutachten Erfolg. In den ersten neun Monaten 2023 waren es 28,3 Prozent.
…“

>>> https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148119/Widerspruch-gegen-die-Pflegegradeinstufung-oft-erfolgreich

Guten Morgen!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline ChrisWeb2

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Re: Widerspruch gegen die Pflege­gradeinstufung oft erfolgreich
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2023, 10:30:03 »
Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie es bei Versicherungen meistens so ist: Beim Geldeinzahlen sind sie nett, beim Geld auszahlen eher geizig.

Natürlich ist es sinnvoll bei den Ausgaben darauf zu achten, dass diese nicht übertrieben sind und in einem wirtschaflichen Verhältnis stehen- eine zu geringe Auszahlung kann aber auch zu einer schlechten Pflege führen.

Grundsätzlich kann der Pfelgeempfänger bzw. die Angehörigen eine Begutachtung auch vorbereiten (teilweise beziehen sich die unten genannten Punkte auch auf eine erneute Begutachtung, z.B. für Höherstufung).
Dazu gehören z.B.:
- Alle relevanten Unterlagen und Dokumente bereithalten: Arztberichte/ Diagnosen, Medikamentenplan, Hilfsmittelverordnungen, Pflegetagebuch (geführt duch Angehörige), Therapieberichte, Pflegebegleitberichte (z.B. wenn der Pflegeempfänger bereits in Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und/oder amb. Versorgungsstrukturen eingegliedert ist/war)- z.T. werden auch Pflegebegleitberichte durch Krankenhauspersonal (bei Entlassung) mitgegeben u.s.w.
- Sich über den Ablauf der Begutachtung informieren (z.B. Welche Fragen könnten kommen?) und mental vorbereiten
- Sich über die eigenen Bedürfnisse und Wünsche in Bezug auf die Pflege klar werden
- Fragen an den/die Gutachter:in vorbereiten
- ggf. Vertrauensperson als Zeuge/ Unterstützung

Dies sind Punkte, die sich auch im Rahmen eines (kutzen) Beratungsgespräches eigenen- ggf. ergänzt um Punkte, wie:
- Formale Voraussetzungen (siehe u.a. auch § 33 SGB XI), z.B.: Antrag erforderlich, Min. 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre versichert...
- Pflegebedürftigkeit (voraussichtlich) min. 6 Monate u.s.w.

In der Praxis ist hier auch das hinzuziehen des Sozialdienstes sinnvoll.
B.Sc. Pflege, Praxisanleiter, Gesundheits- und Krankenpfleger

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