Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie es bei Versicherungen meistens so ist: Beim Geldeinzahlen sind sie nett, beim Geld auszahlen eher geizig.
Natürlich ist es sinnvoll bei den Ausgaben darauf zu achten, dass diese nicht übertrieben sind und in einem wirtschaflichen Verhältnis stehen- eine zu geringe Auszahlung kann aber auch zu einer schlechten Pflege führen.
Grundsätzlich kann der Pfelgeempfänger bzw. die Angehörigen eine Begutachtung auch vorbereiten (teilweise beziehen sich die unten genannten Punkte auch auf eine erneute Begutachtung, z.B. für Höherstufung).
Dazu gehören z.B.:
- Alle relevanten Unterlagen und Dokumente bereithalten: Arztberichte/ Diagnosen, Medikamentenplan, Hilfsmittelverordnungen, Pflegetagebuch (geführt duch Angehörige), Therapieberichte, Pflegebegleitberichte (z.B. wenn der Pflegeempfänger bereits in Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und/oder amb. Versorgungsstrukturen eingegliedert ist/war)- z.T. werden auch Pflegebegleitberichte durch Krankenhauspersonal (bei Entlassung) mitgegeben u.s.w.
- Sich über den Ablauf der Begutachtung informieren (z.B. Welche Fragen könnten kommen?) und mental vorbereiten
- Sich über die eigenen Bedürfnisse und Wünsche in Bezug auf die Pflege klar werden
- Fragen an den/die Gutachter:in vorbereiten
- ggf. Vertrauensperson als Zeuge/ Unterstützung
Dies sind Punkte, die sich auch im Rahmen eines (kutzen) Beratungsgespräches eigenen- ggf. ergänzt um Punkte, wie:
- Formale Voraussetzungen (siehe u.a. auch § 33 SGB XI), z.B.: Antrag erforderlich, Min. 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre versichert...
- Pflegebedürftigkeit (voraussichtlich) min. 6 Monate u.s.w.
In der Praxis ist hier auch das hinzuziehen des Sozialdienstes sinnvoll.