Autor Thema: Pflege als Beruf - Gebt Pflegekräften mehr Kompetenzen!  (Gelesen 6769 mal)

Offline Thomas Beßen

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Pflege als Beruf - Gebt Pflegekräften mehr Kompetenzen!
« am: 18. Januar 2023, 08:06:54 »
Das fordern nicht nur Pflegekräfte selbst, sondern auch Ärzte, Apotheker und Krankenkassen, wie eine Umfrage mit 1.000 Teilnehmern (Care-Klima-Index) ergeben hat. …“

>>> https://www.pflegen-online.de/gebt-pflegekraeften-mehr-kompetenzen

Guten Morgen!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Re: Pflege als Beruf - Gebt Pflegekräften mehr Kompetenzen!
« Antwort #1 am: 18. Januar 2023, 11:49:44 »
Eine Kompetenz kann ich mir aneignen. Was von Nöten ist, ist der Umstand, dass andere Akteure im Gesundheitswesen es zulassen müssen, dass PFLEGE einen eigenständigen Verantwortungsbereich bekommen muss. Das wird aber aus Machterhalt einige Akteure erfolgreich verhindert. Das gibt es ein Video von Doc Caro, wo das eindrucksvoll belegt ist. 
https://www.youtube.com/watch?v=rVcvgz_LXAI  Doc Caro
https://www.youtube.com/watch?v=qlFR6IXIVyQ  Notfallsanitäter Peter
Es ist meine Erfahrung dass ich Vieles machen darf, wenn die Entscheidungsgewalt und Anordnungsrecht bei den anderen Akteuren bleibt.
Sonnige aber kalte Grüße aus Essen, Michael Günnewig

Offline dino

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Re: Pflege als Beruf - Gebt Pflegekräften mehr Kompetenzen!
« Antwort #2 am: 19. Januar 2023, 07:58:16 »
Wobei man sagen muß daß die Verweigerungshaltung von Leuten kommt, die nicht an der Front stehen. Also in der Regel Standesvertreter aus entsprechenden Organisationen.

VG
dino

Offline ChrisWeb

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Re: Pflege als Beruf - Gebt Pflegekräften mehr Kompetenzen!
« Antwort #3 am: 31. Januar 2023, 10:25:38 »
@Ikarus:
Zitat
[...]eigenständigen Verantwortungsbereich[...]

Ist grundsätzlich in §4 Pflegeberufegesetz - PflBG festgehalten
Absatz 2:
Zitat
(2) Die pflegerischen Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 umfassen

1.
    die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a,
2.
    die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b sowie
3.
    die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d.

Bevor Nachfragen kommen: In §1 wird zwar auf Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann verwiesen (§4 Abs. 1 PflBG), jedoch muss man auch auf §64 PflBG hinweisen.

Ich kann mir aber vorstellen, was du meinst. Die Kompetenzen (z.B. Wissen) kann man sich aneignen. Man benötigt jedoch auch die passenden äußeren Faktoren, um dieses Wissen anwenden zu können- da gebe ich dir vollkommen recht!

Schon jetzt ist man im stationären Alltag mit so vielen Aufgaben konfrontiert (,welche häufig nur sehr eingeschränkt etwas mit der eigentlichen "Pflege des Patienten" zu tun haben,) dass es gar keine Zeit mehr gibt, das Wissen, was man hat, komplett anzuwenden. Ich kenne es aus dem Alltag auch nur so, dass bestimmte (prophylaktische) Maßnahmen gar nicht mehr geplant werden, weil jeder weiß, dass diese in der Realität (zeitlich) nicht umsetzbar sind.

Bachelor of Science Pflege | Gesundheits- und Krankenpfleger