Chris, die Verbandmaterialien hatte ich nicht im Fokus.
Sehen wir es aus einem anderen Blickwinkel = Grundpflege vs Behandlungspflege.
Wann wird ein Gehstock zum Behandlungsobjekt? Benötigt der Betroffene ihn weil er alt ist, oder weil er aus medizinischem Blickwinkel hilfebedürftig ist die Gehhilfe?
Wann benötigt der Betroffenen eine Sehhilfe/Lesebrille? Diesen Grat hatte ich gemeint? Es gibt Bereiche, da benötigt der Arzt keine Pflegekraft, dafür hat er dann MFA´s (z.B. der Augenarzt in seiner Praxis)
Gibt es für die berufliche Pflegefachkraft einen "arztfreien" abgesteckten und rechtssicheren Aufgabenbereich?
Hier muss es klarer herausgearbeitet werden und hierfür benötigen wir die Berufsverbände und die Pflegeberufekammer, weil das eine einzelne Pflegefachkraft/ein einzelner Pflegedienst/ein Krankenhaus/ein Altenheim, oder oder oder nicht leisten kann.
Hierzu benötigt man Abstimmungen für die gesamte Berufsgruppe zum Schutz für die Berufsangehörigen und die (soll ich mal schreiben KUNDEN?) Pflegeempfänger.
Unbestritten gibt es Pflegefachkräfte die solchen Aufgaben gewachsen sind, oder sich das erforderliche Rüstzeug (Fachwissen) aneignen können. Es muss ja nicht jeder alles können, was die berufliche PFLEGE abdecken kann. Hier können wir uns ansehen, wie das andere Berufsgruppe innerhalb ihrer Profession gestaltet haben. Da müssten wir kein Rad neu erfinden, nur etwas anpassen. So wie es Frau Bienstein gemacht hat, als sie Prof. Fröhlich getroffen hat.
Beste sonnige Grüße aus dem Ruhrgebiet, Michael