Autor Thema: Reader Sterbehilfe  (Gelesen 4109 mal)

Offline norbert1507

  • SchülerInnen & DozentInnen Vitos Hochtaunus u. Rheingau
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Reader Sterbehilfe
« am: 02. Februar 2009, 18:59:03 »
Reader aufgrund der Gesetzesänderung 2016 aktualisiert.
Trotz der Gesetezsänderung immer noch ein brandaktuelles und sehr kontrovers diskutiertes Thema.
Patientenverfügung nunmehr klare Rechtslage = verbindlich
Unterschied aktive - passive Sterbehilfe immer noch rechtliche Grauzone.
Außerdem die Problematik des Verbots der "gewerbsmäßigen Sterbehilfe" vom Gesetzgeber nicht klar geregelt.
Der Reader ist dadurch leider immer länger und bedauerlicherweise auch nicht einfacher geworden :(
Dem Gesetzgebung ist es nicht gelingen, dieses Gebiet generell abstrakt  zu formulieren (an der Fachhochschule habe ich unterrichtet: Rechtsnormen sind immer abstrakt und generell. Rechtsnormen gelten für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen (abstrakt).
Auf diesem äußerst sensiblen Gebiet wird  wohl jeder Fall ein individuell zu betrachtender und entscheidender Einzelfall sein.
Ziel meiner Reader ist es, für Unterrichtszwecke nur die Grundlagen darzustellen und zwar so vereinfacht, dass die Studierenden/Schüler dies auch verstehen. Schließlich studieren sie ja nicht Jura!
Den Unterschied zwischen aktiver/passiver Sterbehilfe (hier gibt es keine Legaldefinition) und Beihilfe zum Suizid kann ich nicht in wenigen Sätzen verständlich erläutern.
Interessenten verweise ich z.B. auf die 30seitige Ausführung der LMU München. Link siehe unten.
In diesem Sinne meinen Reader nur als vereinfachte Darstellung eines der schwierigsten Rechtsgebiete ansehen.
   http://www.egt.med.uni-muenchen.de/personen/professoren/marckmann/materialien/klinischeethik/sterbehilfe.pdf
Als Anhang zu meinen Ausführungen im Reader habe ich eine m.E. recht übersichtliche und verständliche Skizze erstellt, die den Unterschied zwischen Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid sowie die abstrakten Begriffe etwas leichter verständlich macht.

Hinweis 2023 02
Der Reader muss aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2020 zu § 217 StGB neu gefasst werden. Das Gesetzgebungsverfahren zieht sich hin.
Ein außerordentlich komplexes und sehr kontrovers diskutiertes Thema wartet auf eine hoffentlich verständliche und praktikable Regelung.
« Letzte Änderung: 20. Februar 2023, 17:37:47 von norbert1507 »