Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Zeit kursieren Aufrufe, die Erstellung einer Pflegekammer zu boykottieren, aber:
Die Berufsgruppe der Pflegenden äußert sich vielfältig über zu geringes Image in der Bevölkerung und ebenso über die meist eher gering bewertete Stellung der eigenen Profession in interprofessionellen Teams trotz der immensen Verantwortung, die jeder einzelne professionell Pflegende trägt. Dies ist sicherlich auch der bis noch bis vor Kurzem gültigen Grundlage geschuldet, auf der der Pflegeberuf als Hilfsberuf galt; jedoch mit Gültigkeit des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG vom 17.Juli 2017) zum 01.01.2020 und außer Krafttreten des Krankenpflegegesetzes - KrPflG zum 31. Dezember 2019 ist der
Pflegeberuf als durch Bundesgesetz geregelter Heilberuf/Gesundheitsberuf anerkannt (s. [1] und [2]) und erhält per Gesetz einen neuen, ei-genständigen Status.Wendet man nun den Blick auf die
Berufsvielfalt und die zahlreichen Berufskammern in Deutschland und nimmt beispielsweise die Handwerksberufe in den Fokus oder aber auch Berufe, wie Ärzte, Ingenieure oder Berufe, die in den unterschiedlichsten Unternehmen wie Banken, Dienstleistungsunternehmen, IT-Branche, Bergbau, etc. zu finden sind, so unterliegen die Angehörigen dieser Berufe einer
eigenständigen Berufs- und Ausbildungsordnung, die durch die entsprechenden Berufskammern wie Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern, etc., entwickelt wurden und werden. Die jeweiligen
Berufskammern legen gleichfalls die Ausbildungsinhalte und Ausbildungsabläufe fest - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wie z.B. Rahmenlehrpläne ebenso auch die Prüfungsmodalitäten und-richtlinien; doch hiermit ist
das Aufgabengebiet einer Berufskammer bei Weitem nicht erschöpft, dazu gehören unter anderem weiter: Mediatorenfunktion im Streitfall, Überwachung der Berufsausübung, Entwicklung einer Gebührenordnung, Erstellung von Gutachten, Erteilung von Berufszulassung und Berufsverboten, u.v.m.. Dies sollte auch der mittlerweile als eigenständigem Heilberuf geltenden Berufsgruppe der professionell Pflegenden ermöglicht werden: die Selbstverwaltung des eigenen Berufes in allen Aspekten der professionellen Belange.[s.3]
Sicherlich kann die Berufskammer auch bei Tarifverhandlungen eine unterstützende Rolle spielen, die jedoch auf Grund der Vertretungsstärke und der Pressepräsenz eher bei einer gewerkschaftlichen Vertretung zu sehen ist – wie bei den metallverarbeitenden Berufen oder wie aktuell bei den Lokführern beispielsweise auch.
Die Meldepflicht betreffend ist die Registrierung durch die amtliche Ausfertigung der Urkunde zur "Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung“ als bereits erfolgt/erledigt zu betrachten, denn
bei den zuständigen Gesundheitsämtern sind Pflegekräfte bei absolviertem staatlichem Examen unabhängig vom Erfolg der Prüfung ebenfalls für mehrere Jahrzehnte erfasst.Dies alles ist vermutlich bekannt, dennoch oder gerade deshalb:
Hier ergibt sich bei Betrachtung der Anstrengungen u.a. von gewerkschaftlicher Seite und seitens des bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.) zur Verhinderung einer Selbstverwaltung der Berufsgruppe der professionell Pflegenden eine drängende Frage:
Welche Felle sehen u.a. gewerkschaftlich oder auch anders engagierte Verantwortliche schwimmen, dass in Kauf genommen wird, die Selbstverwaltung der Pflegeberufe durch Auf-ruf zum Widerstand zu verhindern, die vielen anderen Berufen eine berufsorientierte Entwicklung mit allen damit verbundenen Aspekten ermöglicht, insbesondere aber auch der Imageaufwertung des eigenen Berufes intra- und interprofessionell ebenso wie auch innerhalb der Bevölkerung erlaubt?
Eine Verhinderung der Errichtung einer Pflegekammer kommt einer Torpedierung der Bestrebungen u.a. nach Selbstverwaltung und Gleichstellung des Pflegeberufes gleich, verhindert professionelle Entwicklung und hält ihn in der Position bzw. dem Image, in der er sich zur Zeit leider immer noch befindet - trotz Gesetzesänderung: als Hilfsberuf und nicht emanzipiert.
Wir brauchen die Pflegekammer für die rein beruflichen Angelegenheiten und wir brauchen ebenso gewerkschaftliche Vertretung für alle tarifrechtlichen Belange!
Nicht gegeneinander, sondern in Gemeinsamkeit mit allen gesellschaftlich wirksamen Vertretungen werden wir für und als professionell Pflegende erfolgreich sein!Danke für Ihre Geduld und Ihre Zeit, verbunden mit der Hoffnung, dass die Zielsetzung die Aufwertung und Unterstützung aller Pflegeberufe in gemeinsamer Arbeit mit einer Pflegekammer erreicht werden soll.
Ich wünsche allen noch eine angenehme Woche!
Bleiben Sie gesund!
Hanne Franke-Köster
Krankenschwester
(Quellen:
[1] Bundesministerium für Gesundheit (2021): Gesundheitsberufe, veröffentlicht im Internet, abgerufen von:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe-allgemein.html am 24.8.2021
[2] Bundesanzeiger (2017): Bundesgesetzblatt Nr. 49 vom 24.07.2017 , veröffentlicht in Internet, abgerufen von
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s2581.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s2581.pdf%27%5D__1629833849465 am 24.08.2021
[3] Pflegekammer NRW (2021): Für eine bessere Zukunft in der Pflege veröffentlicht im Internet, abgerufen von:
https://www.pflegekammer-nrw.de/wp-content/uploads/2021/08/2021-08_Pflege-und-Familie.pdf am 24.08.2021