Autor Thema: Konflikte in Pflegesituationen  (Gelesen 4512 mal)

Offline fregel

  • Member
  • *
  • Beiträge: 2
Konflikte in Pflegesituationen
« am: 14. Januar 2009, 11:43:57 »
Hey hab da noch ein anliegen. Wir sitzen hier in der Gruppe gemeinsam zusammen und wissen nicht genau wie wir diese Fragen beantworten sollen. Könnt ihr uns bitte helfen?

Pat. verweigert 2- 3 stündliche Lagerungen Nortonskala 16 Punkte.

1. Begründe den Konflikt in dem man sich als verantwortliche PP befindet!
2. Beschreibe Möglichkeiten und Strategien um den Konflikt zu lösen!
3. Gibt es rechtliche Grundlagen zu beachten?

Mfg die ausgelieferte Gruppe. Wir sagen schon mal Danke!

Offline Anita Bingart

  • Member
  • *
  • Beiträge: 213
Re: Konflikte in Pflegesituationen
« Antwort #1 am: 14. Januar 2009, 13:50:14 »
1.Der Konflikt in dem sich die Pflegeperson befindet ist
- der Wunsch des Patienten soll repektiert werden
- um einen Dekubitus vorzubeugen, muss der Patient gelagert werden.
2.Konfliktlösung
- im Gespräch, erklären warum gelagert wird, evtl. Aufklärung über die Folgen.

Ihr armen ausgelieferten, ich wünsche Euch viel Erfolg.
Anita Bingart

Offline Tiamat

  • Member
  • *
  • Beiträge: 305
Re: Konflikte in Pflegesituationen
« Antwort #2 am: 14. Januar 2009, 14:09:41 »
Was macht Ihr denn für einen Unterrischt?

Nun mal zur Frage:

1. Der Konflikt beruht auf der Abschicht der PK die den Pat. lagern will, oder meint zu müssen und der Verweigerung des Pat. Das heißt, die Fachlichkeit gebittet Dir und der Pat. verweigert Dir. Soll heißen die PK möchte lagern da sie sich nicht dem Vorwurf eines Pflegefehlers ausgesetzt sehen will und entspechenden Folgen für sich. Die Ursachen für das Verhalten des Pat. sind da etwas vielfältiger. Was gleich mal zu Punkt 2 überleitet.

2. Man kommt ich um hin sich mal mit der Psyche des Pat. zu beschäftigen. Im einfachsten Fall ist der Pat. trotz seiner körperlichen Einschärkung voll zurechnungsfähig und adäquat. Im einem solchen Fall liegt das Problem des Pat. meist in Angst begründet. Z.B. in der Angst, dass er aus dem Bett fallen könnte. In diesem Fall kann die PK dem Pat. die Maßnahme ausführlich erläutern und anbieten die Seitenteile hoch zu stellen oder Bettgitter anzubringen. In der Regel stimmt der Pat. dann dieser Freiheitsentziehenden Maßnahme zu und die PK muss es auf jeden auf dann auch dokumentieren.
In der Regel ist dann eine Lagerung möglich.
Will sich der Pat. absolut nicht lagern lassen und an seiner Zurechnungsfähigkeit bestehen keine Zweifel, dann ist der Wille des Pat. sein Himmelreich und die PK dokumentiert dies!
Sollte der Pat. im Durchgangssyndrom oder anderweitig nicht zurechnungsfähig sein und inadäquat, besteht die Möglichkeit, dass die Mediziner ein psychiatrisches Konsil veranlassen und danach entsprechende freiheitsentziehende Maßnahmen und Sedierung anordnen. Die dann eine Lagerung zumindest teilweise ermöglichen.
Sollte der Pat. eine Lagerung verweigern, weil er Schmerzen hat. Löst sich das Problem in der Regel nach entsprechenden Analgetika gaben. Bei denen man wirkstoffabhängig auch entsprechend Zeit zwischen Gabe und Maßnahme vergehen lassen sollte.

3. Ich kann Dir so spontan nicht die Paragrafen nennen, bis auf einen GG §1 - Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dazu kommen diverse Urteile über Decubitusfälle, Freiheitsentzugsgesetz, Strafgesetz (Körperverletzung) und noch ein bischen mehr....

Ich hoffe ich konnte Dir damit eine Hilfestellung geben. Du solltest das Ganze noch einwenig weiter ausarbeiten das ist nur ein 10 Minuten kurz abriss.
Ihr hab ja mit sicherheit wesentlich mehr Zeit bekommen zur Erstellung einer Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Tiamat