Autor Thema: Sturzprophylaxe: Doxylamin und Diphenhydramin für Senioren künftig als Rx*?  (Gelesen 3321 mal)

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.160
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
"Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat mehrheitlich empfohlen, Schlafmittel mit Doxylamin und Diphenhydramin für Patienten ab dem 65. Lebensjahr nur noch auf Rezept herauszugeben. Es wäre das erste Mal, dass es bei einem Medikament eine Verschreibungspflicht explizit für Senioren gibt.

Bei Doxylamin und Diphenhydramin handelt es sich um antiallergisch wirkende Antihistaminika der 1. Generation, die beruhigende und schlaffördernde Eigenschaften haben. Sie werden allein oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen als Schlafmittel, bei Erkältungen oder eben aufgrund ihres dämpfenden Potenzials auch bei Allergikern zur Nacht eingesetzt.

Beide Wirkstoffe warten mit möglichen unerwünschten Wirkungen auf, weshalb ihre Verfügbarkeit ohne Rezept umstritten ist. So vermindern sie die Reaktionsbereitschaft und können Schwindel auslösen. Während Diphenhydramin die QT-Zeit am Herzen verlängern und die kognitiven Fähigkeiten einschränken kann, können unter dem auch anticholinerg wirksamen Doxylamin Nebenwirkungen wie Mundtrockenheit, Obstipation und Harnretention auftreten. Auch sind EKG-Veränderungen möglich. Die Sturzgefahr ist laut Fachinformation unter Doxylamin erhöht. Ältere Anwender reagieren laut Fachinformation von Diphenhydramin empfindlicher auf die Substanz als jüngere. Beide Wirkstoffe stehen daher auf der PRISCUS-Liste. ..."


>>> https://www.pharmazeutische-zeitung.de/doxylamin-und-diphenhydramin-fuer-senioren-kuenftig-als-rx/

Frühe Grüße!
Thomas Beßen

* in der Pharmabranche übliche Abkürzung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.