Sorry, dass ich erst jetzt antworte.
@dino: Den Bezug zur AfD kann ich nicht nachvollziehen und die Bemerkung hilft hier auch nicht weiter.
Nirgendwo habe ich die Tötung »unserer Meinung nach nicht lebensfähiger Menschen« gefordert; auch diese Aussage hilft nicht weiter!
Wer sich bei den über 400 Anbietern von Patientenverfügungsformularen umsieht, dürfte sehr wohl schlechte Formularvorlagen finden, z. B. die sogenannte Patientenvorsorge der Kirchen, die an den Vorgaben des BMJV mitgewirkt hatten und ein Jahr nachdem wir ein Gesetz bekommen haben, das festlegte »Patientenverfügungen gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung« ihre Verfügung herausgaben in der zwei der vier beim BMJV ausgehandelten Situationen weggelassen waren, nämlich die schwere unheilbare Hirnchädigung und die weit fortgeschrittene Demenz. Da kann man schon fragen: Cui bono (wem nützt das)?
@IKARUS: Gute Fragen. Die Antwort ist natürlich: die Ärzte und Pflegekräfte, an die sich Patientenverfügungen richten.
Ich habe nicht, und niemand soll sagen: »... dann soll der Patient/Bewohner/... doch gehen!« Davon habe ich offensichtlich nicht geschrieben.
Die üblichen Patientenverfügungen verlangen keine »aktive« Sterbehilfe, sondern »passive«, was in der Regel heißt, Versuche zur Sterbeverhinderung oder -verzögerung sollen unterlassen werden, um ein natürliches Versterben zuzulassen. Es sollte unstrittig sein, dass es Menschen in aussichtslosen gesundheitlichen Situationen gibt, die über Monate und teilweise Jahre mit hohem Aufwand vom Sterben abgehalten werden. Ich denke da an Koma- und Beatmungspatienten.
Ärztliche Erfahrung sagt, dass es statistisch gesehen bei einem Komapatienten nach 12 Monaten keine Aussicht auf Heilung mehr gibt. Da und auch in anderen Fällen, sollte der mutmaßlich aktuelle Wille der Person ermittelt und danach verfahren werden. Was darf z. B. als mutmaßlich aktueller Wille einer über 60 Jahre alten Person angenommen werden, die nach einem gescheiterten Suizidversuch im Dauerkoma liegt? Ich unterstelle mal, dass es Einrichtungen gibt, die kein Interesse haben da den mutmaßlich aktuellen Willen zu ermitteln, denn wenn er auch noch beatmet werden muss und in eine WG liegt, werden dafür von den Kassen im Monat zwischen 20 und 25 tausend Euro gezahlt.