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2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Relevante Fächer, Themenbereiche (TB), Curriculare Einheiten (CE) => Sonstige pflegerelevante Kenntnisse aus Recht + Politik + Wirtschaft => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 02. Oktober 2017, 06:54:32

Titel: Beim Arbeitsunfall in der sogenannten häuslichen Pflege ist man unfallversichert
Beitrag von: Thomas Beßen am 02. Oktober 2017, 06:54:32
"In der häuslichen Pflege kann es schnell einmal zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit kommen. Doch wussten Sie, dass ihnen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen, wenn Sie während der Pflegetätigkeit verunglücken, sich eine Verletzung zuziehen oder gar eine Berufskrankheit erleiden?

Die Bandbreite der Verletzungsgefahren in der häuslichen Pflege ist groß. Angefangen von einer Verbrennung beim Wasser kochen bis hin zu einem Knochenbruch durch einen Sturz oder gar einem tödlich verlaufenden Autounfall auf der Fahrt zum Pflegebedürftigen. Je nach Schwere der Verletzungen und Spätfolgen muss die Unfallversicherung dann die entsprechenden Leistungen erbringen. ..."


Quelle & mehr: https://www.pflege-durch-angehoerige.de

Frühe Grüße!
Thomas Beßen