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2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Relevante Fächer, Themenbereiche (TB), Curriculare Einheiten (CE) => Sonstige pflegerelevante Kenntnisse aus Recht + Politik + Wirtschaft => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 10. Februar 2017, 07:33:29

Titel: Arbeitsrecht: Pflicht verletzt? Versetzung rechtens!
Beitrag von: Thomas Beßen am 10. Februar 2017, 07:33:29
"Allein die lange Verweildauer auf einer Station widerspricht noch nicht einer Versetzung. Erst recht nicht dann, wenn ein Mitarbeiter seine Pflichten verletzt.

Wird ein Krankenpfleger über Jahre auf einer bestimmten Station einer Klinik eingesetzt, ist er vor einer Versetzung nicht absolut geschützt. Sie ist jedenfalls zulässig, wenn der Krankenpfleger auf der bisherigen Station seine Pflichten verletzt hat, wie jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschied. ..."


Quelle & mehr: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/928589/arbeitsrecht-pflicht-verletzt-versetzung-rechtens.html

Grüne Füße, pardon, frühe Grüße! 8-)
Thomas Beßen