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3 Wichtige Kernpunkte dazu => "Ups, Prüfung!" - Vorbereitung durch Selbst- und (Fern-)Nachhilfe => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 11. Juli 2016, 13:47:19
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Liebe Teilnehmerinnen der Kurse K 2014 HT und K 2014 RG,
zwingende Voraussetzung zur Zulassung zur Krankenpflegeprüfung ist diese anliegende Bescheinigung nach § 5 (2) der KrPflAPrV. Die wird auch Ende Mai 2017 eine ganz entscheidende Rolle spielen... :-)
Rasche Grüße!
Thomas Beßen
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