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2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Fachliche Fragen, Ratsuche und Umfragen => Thema gestartet von: Ryu am 08. Juni 2016, 21:55:10
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hi wisst ihr vielleicht, ob man die Ausbildung zur Kinderkrankenschwester verkürzen kann ? :-)
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Hallo Ryu,
der § 6 ("Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen") des Krankenpflegegesetzes regelt diese Frage:
"Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Gesamtstunden der Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 anrechnen."
Und das aktuelle Krankenpflegegesetz findet sich hier: http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,341.0.html
Guten Abend!
Thomas Beßen