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4 Lernfeld Praxis => Pflege nach Schwerpunkten => CE11 Pflege in der Psychiatrie => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 22. Februar 2014, 12:08:22
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"Lassen sich gewalttätige oder selbstgefährdende Patienten nicht mit anderen Mitteln ruhigstellen, kommt eine vorübergehende Fixierung infrage. Für viele Ärzte stellt dies sowohl ethisch als auch rechtlich eine Grauzone dar. Der folgende Beitrag erklärt, wann eine Fixierung angebracht ist, wie Sie dabei praktisch vorgehen und welche juristischen Gesichtspunkte zu beachten sind. ..."
Dies und mehr von Dr. med. Deborah Fogel und Prof. Dr. med. Tilman Steinert unter https://www.thieme.de/statics/dokumente/thieme/final/de/dokumente/tw_aerzte-in-weiterbildung/Fixierung_von_Patienten_Lege-artis.pdf
Schönes Wochenende!
Thomas Beßen
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Also es gibt Menschen die besitzen die Fähigkeit das Wesentliche so zu strecken bis ein mehrseitiger Artikel rauskommt. :-D Eine Fixierung ist dann indiziert wenn eine vitale Bedrohung, die durch den Betroffenen ausgeht, für den Betroffenen selbst oder die Umwelt abgewendet werden muss. Sobald keine akute Gefahr mehr besteht ist der Patient entzufixieren. Das isses.
http://www.youtube.com/watch?v=bLemGsOzmV4 dino