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2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Relevante Fächer, Themenbereiche (TB), Curriculare Einheiten (CE) => Geschichte der Pflege => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 10. Juni 2013, 13:43:08

Titel: Historisches Dokument: "Arbeitshilfe für die schriftliche Prüfung...
Beitrag von: Thomas Beßen am 10. Juni 2013, 13:43:08
nach dem Hessischen Curriculum Krankenpflege | Frühjahr 2004", so heißt dieses geschichtliche Dokument, welches in der Anlage zu finden ist.
Diese Arbeitshilfe orientierte sich nach den Vorgaben des Krankenpflegegesetzes von 1985 bis Ende 2003.
Viel Spaß beim Stöbern darin wünscht
Thomas Beßen

p.s.: so waren bis Frühjahr 2007 die schriftliche (Kinder-)Krankenpflegeprüfungen in Hessen aufgebaut:

"Die Fragen sind in Form von Aufforderungen formuliert, wobei das verwendete Verb die Art der erwünschten Antwort bestimmt.

NENNEN meint das reine Aufzählen von Fakten oder Einschätzungen,
DEFINIEREN meint die Bestimmung eines Begriffs oder Sachverhalts durch die Nennung seiner wesentlichen Merkmale,
ERLÄUTERN oder BESCHREIBEN meint die Darstellung einzelner Sachverhalte im Gesamtzusammenhang,
ERKLÄREN oder BEGRÜNDEN meint die Darstellung der Zusammenhänge von Ursache und Wirkung."


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