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2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Relevante Fächer, Themenbereiche (TB), Curriculare Einheiten (CE) => RECHTSKUNDE-READER => Thema gestartet von: norbert1507 am 30. Dezember 2010, 20:49:09

Titel: Reader Schwerbehindertenrecht
Beitrag von: norbert1507 am 30. Dezember 2010, 20:49:09
Als Anlage eine Kurzzusammenstellung zum Thema "Schwerbehindertenrecht".
In der Pflege sollte man zumindest wissen, dass es diese Vorschriften gibt.
Detaillkenntnisse sind aber m.E. nicht erforderlich.
Titel: Re: Schwerbehindertenrecht
Beitrag von: IKARUS am 30. Dezember 2010, 22:17:24
Hallo Norbert,
das sehe ich als Pflegegutachter ebenso wie Du. Jeder betroffene Mensch sollte das bekommen, was gesetzlich verankert wurde. Im Einzelfall kann man in den Vorschriften oder Gesetzestexten nachsehen [lassen], damit der Betroffene zu seinem Recht kommt bzw. kommen kann. Wenn ich doch nicht selber auf der Station die Gesetzestexte haben [kann/muss], gibt es sicherlich in der Krankenhausverwaltung eine Betriebsstelle, die mir/dem Patienten oder seinen Angehörigen weiterhelfen kann.
Man muss nicht alles machen, man muss jemanden kennen, der sich dann auskennt.
Einen guten Rutsch ins kommenden Jahr,
Therapietänzer
Titel: Re: Schwerbehindertenrecht
Beitrag von: norbert1507 am 31. Dezember 2010, 21:32:36
...
danke für die nette Mail.
Sage ich im Unterricht auch immer.
Man muß und kann nicht alles wissen; aber man muß sich zu helfen wissen :)
Ein gutes Neues Jahr.
Viele Grüße
Norbert