pflegesoft.de - das Pflege(aus)bildungsforum
2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Relevante Fächer, Themenbereiche (TB), Curriculare Einheiten (CE) => Sonstige pflegerelevante Kenntnisse aus Recht + Politik + Wirtschaft => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 20. November 2019, 09:39:51
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"Bad Homburg – Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat einen Musterprozess gegen einen Anbieter von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) eingeleitet, der den Angaben zufolge mit Krankschreibung ohne Arztbesuch um Kunden wirbt. ..."
>>> https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107503/Wettbewerbszentrale-verklagt-Anbieter-von-AU-Bescheinigungen
Siehe auch "Video: Krankenschein per Whatsapp" unter https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/videos/krankenschein-per-whatsapp-video-100.html (nur bis 29.01.20 online)
bzw. https://www.spiegel.de/karriere/krankschreibung-per-whatsapp-wettbewerbszentrale-klagt-an-a-1297082.html - "Wettbewerbszentrale will Krankschreibungen per WhatsApp verhindern"
und z.B. www.AU-Schein.de und Video unter https://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=iYKvDFDMWwU&feature=emb_logo
Mit virtuellen Grüßen
Thomas Beßen
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Da muss ich mich doch als Hinterwäldner outen, ich wußte nichtmal das es sowas gibt. Da wir Erkältungszeit haben bleiben wir mal dabei. Wie unterscheidet der Doc eine virulente Erkältung von einer bakteriellen Bronchitis, oder einer Pneumonie? Wie sieht es mit einer echten Grippe aus? Werden vorhandene Komorbiditäten erfasst und berücksichtigt? Oder wird, wie mit einer Schrotflinte, einfach eine Breitbandantibiose verordnet. Was ist mit der weiteren Beratung, also Frischluft, viel trinken etc.?
VG
dino
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ich wußte nichtmal das es sowas gibt.
Dafür, dino, ist ja unser Pflege(aus)bildungsforum in erster Linie da: es informiert aktuell und uneingenommen im Bereich der Pflege so dass wir uns ein eigenes Bild machen können... 8-)
Viele Grüße zurück!
Thomas
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Ich bleib bei meiner Hausärztin. Sie kennt mich, nimmt sich Zeit und ist fit.
VG
dino
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Aber ist es keine Anmaßung, wenn ein Nichtmediziner medizinische Diagnosen stellt, auf die bezogen es dann eine AU geben könnte.
Das müsste doch die Gerichte interessieren und natürlich wie zu sehen die Ärzteschaft. Hoffentlich wird den "Gaunern" das Handwerk gelegt.
Beste Grüße aus Essen, Michael Günnewig