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4 Lernfeld Praxis => Praktische Ausbildung, Praxisübungstage und Praxisanleitung => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 05. November 2019, 08:07:25

Titel: Beitrag zur Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes in Bayern
Beitrag von: Thomas Beßen am 05. November 2019, 08:07:25
"Das neue Pflegeberufegesetz, das bundesweit zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, räumt in der Neuregelung der Pflegeausbildung den praktischen Anteilen einen deutlich höheren Stellenwert ein. Umfang und Rolle der Praxisanleitung werden in dem Gesetz ebenfalls neu geregelt. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat daher inzwischen ein neues Curriculum für die Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Pflege entwickelt und in einem Vorschlag für eine Weiterbildungsordnung festgehalten. Diese wird den gesetzlichen Vorgaben gerecht und liegt dem bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerium zur Verabschiedung vor. Statt wie bisher 200 Stunden wird die Weiterbildung künftig insgesamt 300 Stunden umfassen. Zudem schreibt die Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung eine Registrierung der Praxisanleiterinnen und -anleiter vor. Diese Aufgabe wird in Bayern die VdPB übernehmen. Auf Drängen der VdPB hat das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium zudem eine Übergangsregelung für Praxisanleitungen in der Langzeitpflege zugesichert, die noch nicht über eine mindestens 200 Stunden umfassende Weiterbildung verfügen. ..."

>>> https://www.vdpb-bayern.de/wp-content/uploads/2019/10/191004-PM-Pflegeausbildung.pdf - PM

Ein "Grüßgott!" nach Bayern!
Thomas Beßen