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2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Relevante Fächer, Themenbereiche (TB), Curriculare Einheiten (CE) => Sonstige pflegerelevante Kenntnisse aus Recht + Politik + Wirtschaft => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 15. März 2018, 08:29:43

Titel: Was ist eine vertrauliche Geburt?
Beitrag von: Thomas Beßen am 15. März 2018, 08:29:43
Vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie werden von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet: vor und auch nach der Geburt  – wenn Sie es wünschen. ..."

>>> https://www.geburt-vertraulich.de*

Freundliche Grüße!
Thomas Beßen

* Die Internetseite wird herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Titel: Re: Was ist eine vertrauliche Geburt?
Beitrag von: norbert1507 am 25. März 2018, 19:18:59
Siehe hierzu auch meinen Reader "StGB-Abtreibung-§ 218 StGB"
Auf Babyklappe und vertrauliche Geburt kurz eingegangen.

Babyklappe
Anonyme Geburt   Die Mutter kann ihr Baby durch eine Klappe in ein Wärmebett legen. Um die Anonymität der Mutter zu gewährleisten, wird der Alarm meist erst um wenige Minuten zeitversetzt aktiviert.
Babyklappen sollen ermöglichen, ein Neugeborenes anonym in die Obhut anderer zu geben. Dies soll sie vor Aussetzung oder Tötung schützen. Babyklappen werden meist von wohltätigen privaten und kirchlichen Organisationen oder von Krankenhäusern eingerichtet.
Es gibt keine ausdrückliche rechtliche Reglementierung, wer Babyklappen einrichten darf. Babyklappen sind umstritten, vor allem wegen der unklaren Rechtslage und wegen ethisch-moralischer Bedenken hinsichtlich Sinn und Erfolg der Einrichtungen.
   
Vertrauliche Geburt   Durch das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der
vertraulichen Geburt soll erreicht werden, dass heimliche Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen oder Kindstötungen unterbleiben.
Die werdende Mutter kann ihr Kind sicher im Krankenhaus zur Welt bringen, ohne dort ihre Identität preiszugeben.
Nur die Beratungsstelle nimmt den richtigen Namen der Frau auf und gibt die Daten verschlossen zur Aufbewahrung.
Das adoptierte Kind kann ab dem 16. Lebensjahr die Identität der leiblichen Mutter erfahren.
Das zum 1.5.2014 in Kraft tretende Gesetz sieht die Einrichtung eines Notrufs vor, der rund um die Uhr eine geeignete Beratungsstelle vermittelt.