Hier auf den Hinweis zu verweisen, dass man den Arzt fragen soll, widerspricht zum Teil meiner Erfahrung.
Viele Schüler (aus dem Ambulanten Bereich und den Heimen) berichten mir, dass sie vom Arzt die Order bekommen, dass sie die Drageés teilen sollen, weil die Betroffenen sie nicht schlucken können. Und der Arzt sollte doch wissen, wenn man dem Hinweis glauben soll, dass dann die Medikamente im Magensaft ihre Wirkung verlieren. Ähnliches passiert ja auch, wenn Kapseln geöffnet werden, deren Wirkstoff erst im Dünndarm durch das basische Verhältnis freigesetzt werden soll.
Es gibt für viele Medikamente Alternativen, hierzu muss dann aber der Arzt mit großer Wahrscheinlichkeit einen Gefäßzugang legen, wozu er sich nicht entscheiden mag. Es könnte auch andere Gründe geben, die uns aber nicht mitgeteilt werden. Es ist mein Hinweis, die oft nur mündliche Anordnung mit dem Namen des anordnenden Arztes schriftlich zu dokumentieren und die eigenen Vorgesetzten zeitnah zu informieren.
Aus diesem Grunde dürfte nun klar sein, weshalb auch wir im Pflegedienst einiges von PHARMAKOLOGIE wissen müssen und auf Mitarbeiter und ihr Tun aufpassen müssen, soll der Patient keinen Schaden nehmen. Zur ARZNEIMITTELLEHRE FÜR KRANKENPFLEGEBERUFE liegt in der 10. Auflage ein gutes Fachbuch aus der WISSENSCHAFTLICHE VERLAGSGESELLSCHAFT STUTTGART vor. ISBN:978-3-8047-3185-1
Es gibt auch eine sehr gute Powerpoint Präsentation vom 28. Juni 2012 zu diesem Thema in diesem Forum
Viel Vergnügen beim Erweitern des Fachwissens!
Sonnige Grüße, IKARUS