Autor Thema: Arbeitsauftrag VI für den Kurs K 2014 HT (TB 10/11 - Berufsbezeichnung)  (Gelesen 7563 mal)

Offline Joanne Kathlen

  • SchülerInnen & DozentInnen Vitos Hochtaunus u. Rheingau
  • *
  • Beiträge: 11
Guten Tag,

I'm very sorry that i have a very late reply to the assignment, i ask for an apology.

Patienten, Pflegebedürftige und deren Angehörige, aber auch Mitarbeiter im Gesundheitswesen verwenden häufig die Bezeichnung 'Schwester' zur Anrede einer weiblichen Pflegekraft. Selbst einige weibliche Angehörige von Pflegeberufen benutzen immer wieder und immer noch diesen Begriff, um sich, ihren Beruf oder ihre berufliche Rolle zu definieren. Die Bezeichnung ist, wenn sie ohne den Wortbestandteil Kranken- gebraucht wird, keine Berufsbezeichnung und rechtlich ungeschützt, so dass sich jeder, unabhängig von pflegerischer Qualifikation, 'Schwester' nennen darf. Verbreitet findet sich der Gebrauch auch bei Altenpflegerinnen, die in dem Wort eine höhere Wertschätzung oder stärkere emotionale Bindung ("Nähe") beimessen als dem Begriff "Pflegerin".

Es ist für mich nicht egal wie ich benannt werden aber ich bin auch flexible wie der Pat. mich benennen möchten, wie sie mich am einfachsten nennen möchten. Ich sage immer " Sie" zu den Pat. um zu zeigen mein Respekt Umgang zu den Pat. und die Wünsche von den erfüllen.

LG
Kathlen
Thank you!
Have a nice day! :)