Autor Thema: "BGH stärkt psychisch Kranke - Zwangsbehandlung ist verboten"  (Gelesen 2644 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 geurteilt, dass die Zwangsbehandlung psychisch Kranker nur zulässig ist, wenn ein Gesetz die Voraussetzungen dazu regelt. Der Bundesgerichtshof stellt nun fest, dass es solch ein Gesetz in Deutschland noch nicht gibt. Daraus folgt, dass Zwangsbehandlungen mit Psychopharmaka derzeit verboten sind. ..."

Quelle & mehr: http://www.n-tv.de bzw. http://www.n-tv.de/panorama/Zwangsbehandlung-ist-verboten-article6754841.html

Flüchtige Grüße!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline dino

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Re: "BGH stärkt psychisch Kranke - Zwangsbehandlung ist verboten"
« Antwort #1 am: 08. August 2012, 15:51:41 »
Mich würde jetzt interessieren in wieweit die einzelnen Ländergesetze, wie zum Beispiel das hessische Freiheitsentzugsgesetz, davon betroffen sind. Denn diese Menschen handeln aus einem massiven Leidensdruck heraus. Bis jetzt war der §1 HFEG  nach richterlcher Anhörung unter Vorlage eines fachärztliches Attest ausreichend. Wir reden nicht über irgend welche formellen Dinge, sondern über schwerkranke Menschen. Wenn ich einen bewußtlosen Patienten vorfinde gehe ich von seinem mutmaßlichen Willen aus. Ein seelich kranker Mensch ist unter Umständen dazu nicht in der Lage. Stellt Euch bitte eine Fixierung ohne begleitende Medikation vor.
Fragende Grüße    dino