Autor Thema: Gericht rüttelt an Pflege nach Stoppuhr  (Gelesen 7053 mal)

Offline IKARUS

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Gericht rüttelt an Pflege nach Stoppuhr
« am: 01. März 2012, 09:32:56 »
Bibliomed Newsletter vom 29.02.2012
Das Sozialgericht Münster hat der Klage eines Mannes statt gegeben, dessen Pflegekasse ihm die Eingruppierung in die Pflegestufe III verweigert hatte, weil sein geschätzter Pflegebedarf acht Minuten unter dem erforderlichen Grenzwert lag. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, hatte ein Sachverständiger statt der erforderlichen 240 Minuten pro Tag lediglich eine notwendige Pflegezeit von 232 Minuten veranschlagt. Die Kasse hatte den halbseitig gelähmten und blinden Mann daraufhin nicht in die höchste Pflegestufe aufgenommen. Die Richter sahen ihrem gestern veröffentlichten Urteil (AZ: S P 6 135/10) in den acht Minuten nur eine „geringfügige Unterschreitung“, die nicht ausreiche, um eine Pflegestufe scheitern zu lassen. Sie verwiesen dabei ausdrücklich auf Kritik aus Pflegewissenschaft und Pflegepraxis an den gesetzlichen Zeitvorgaben, wonach diese scheinrationale Größen darstellten, so die dpa.
Das wird aber auch Zeit dass die Minutenwerte endlich mal in Frage gestellt werden. (Silvia Dieckmann)


Als die Pflegezeiten beschlossen wurden, mussten Grenzen festgesetzt werden, damit eine Einstufung in die unterschiedlichen Pflegestufen möglich sein kann. Das hat selbstverständlich zur Folge, dass Streit vorprogrammiert ist. Ähnlich wie in der Pflege-Schule. Da fehlem dem Schüler 2 Punkte für die nächst höhere Note. Der Klassenlehrer/die Fachdozentin kann dem Schüler die erforderlichen Punkte geben, damit die nächst höhere Note festgeschrieben werden kann. Bei der Pflegebegutachtung ist es aber so, dass mit dem Gewähren der nächst höheren Pflegestufe Geld ausgegeben werden muss. Die zentrale Frage: woher kommt das Geld eigentlich, das ausgegeben werden soll.  Als Pflegegutachter bin ich der Gesellschaft verpflichetet, dass ich die Eingruppierung in die erforderliche Pflegestufe auch begründen kann. Wenn ich ausschlielich die Pflegestufe 3 oder gar den Härtefall attestieren würde, würde ich dafür sorgen, dass die Pflegekassen viel Geld ausgeben muss. Es ist mir klar, dass der Betroffenen eine Unterstützung haben will, aber es muss auch klar diskutiert werden, woher das Geld kommen soll, das ausgegeben werden soll. Da machen sich die Betroffenen und die Gesunden keine/kaum Gedanken. Sie wollen Unterstüzungen! Woher die Mittel kommen können, ist für sie von zweiter Bedeutung.
Für einen Überblick zum Pflegegutachten füge ich zwei Formulare bei, damit sich die Leserin/der Leser einen Eindruck verschaffen kann. Es ist nicht leicht, das richtig Maß zu finden, einen betroffenen Menschen in die angemessene Pflegestufe einzugruppieren. Sonnige Grüße aus dem Ruhrgebiet, IKARUS