Autor Thema: Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pflegefachpersonen  (Gelesen 5746 mal)

Offline Thomas Beßen

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Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pflegefachpersonen
« am: 25. Oktober 2011, 05:34:40 »
Gemeinsamer Bundesausschuss verabschiedet Richtlinie

"Am 20. Oktober hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie gemäß § 63 (3c) SGB V zu Modellversuchen für die Übertragung von ärztlichen Aufgaben an Pflegefachpersonen verabschiedet. ...
Der Beschlusstext sowie die sogenannten tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht: http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/3/"


Quelle & mehr: http://www.deutscher-pflegerat.de/ bzw. http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/412/

Jetzt wird's konkret und spannend!
Frühe Grüße!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Re: Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pflegefachpersonen
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2011, 09:38:39 »
Ja, es wird sicherlich eine spannende Zeit, die vor uns liegen wird. Da geht es doch um die Aufgabenverteilung. Da geht es um Berufsgruppen und ihren Aufgaben. Auch wird es darum gehen, dass wir weitere Berufsgruppen in die Kliniken bekommen werden. Fragen wir doch einmal aus welchem Beruf die LMAT und die RMTA entsprungen sind. Ach so! LMTA = Labor-Medizinische Assistentin, das R steht für Röntgen. Es sind viele Aufgaben die ganz früher Krankenpflegerinnen/Krankenschwestern [und auch die Krankenwärter] durchgeführt haben. Sicherlich räume ich gerne ein, dass die Berufsbilder LMTA/RMAT heute genau so anspruchsvolle Tätigkeiten sind wie die der Krankenpflege und in der Krankenpflege gibt es ja auch seit je her differenziert Berufsbilder. Als da sind: die Krankenpflegehilfe (einjährige Ausbildung), die examinierte (hier ist ja meistens die dreijährige Ausbildung gemeint) und die vielschichtigen Fachweiterbildungen. Jetzt kommen noch ATA´s, OTA´s AnästhesieTechnischerAssistent/ Operationstechnischerassistent) und weitere Pflegeassistentinnen [ca. 6-9 Monate Ausbildung] hinzu. Das kann dazu führen, dass auch innerhalb der Krankenpflege festgelegt werden wird, wer welche Aufgaben zu erledigen hat. Bei der Übernahme von "ärztlichen Tätigkeiten" muss es auch um die Budgetverteilung gehen. Wer arbeitet also etwas leistet, muss hierfür auch dies bezahlt bekommen. Oft haben wir doch vieles getan [hier denke ich auch an mich!!!], was wir so nebenbei erledigt haben. Andere haben sich dann ihrer Karrieren hingegeben. Ja, es wird spannend! Hoffentlich wird es auch fair!
Spannende Grüße, IKARUS

Offline dino

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Re: Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pflegefachpersonen
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2011, 13:05:44 »
Hi  Ikarus, der war gut  :-D