« am: 18. August 2011, 06:20:14 »
"Die Beschäftigten der privatisierten Uniklinik Gießen-Marburg sollen ihren Status als Landesbedienstete zurück bekommen. Ein entsprechendes Gesetz haben CDU und FDP am Dienstag in den Landtag eingebracht.
Die Regierungskoalition entspricht mit dem Gesetzentwurf einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Es geht dabei um die rund 4.600 Beschäftigten, deren Verträge von der Privatisierung der Uniklinik Gießen-Marburg am 1. Februar 2006 direkt betroffen waren.
"Unsere Ziele sind: Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Arbeitnehmer, Patienten und das Universitätsklinikum Gießen-Marburg", sagten die Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Landtages, Karin Wolff (CDU), und der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP, Matthias Büger.
Drei Monate Bedenkzeit
Wird der Gesetzentwurf umgesetzt, dann dürfen die Mitarbeiter der Uniklinik Gießen-Marburg wieder in den Landesdienst zurück, sofern sie dies wollen. "Das Land übernimmt sie nun auf ihr Verlangen hin wieder in den Dienst, wenn sie ihren Anspruch innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes schriftlich gegenüber dem Wissenschaftsministerium geltend machen", so die beiden Abgeordneten. Die Übernahme in den Landesdienst erfolge dann spätestens zum Beginn des siebten Kalendermonats nach Zugang des Rückkehrverlangens.
Finanziell schlechter gestellt
Wolff und Büger erklärten, dass die betroffenen Beschäftigten dann finanziell so gestellt würden, als wären sie zu keinem Zeitpunkt aus dem Landesdienst auf einen anderen Arbeitgeber übergeleitet worden. Allerdings stehe der überwiegende Teil der Mitarbeiter, die zurzeit noch private Arbeitsverträge haben, dann finanziell schlechter da.
Gericht forderte Rückkehrmöglichkeit
Die Novellierung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht einen Aspekt der gesetzlichen Regelung zur Überleitung der Arbeitnehmer im Rahmen der damaligen Privatisierung bemängelt hatte: "Die Arbeitnehmer wurden seinerzeit geschlossen per Gesetz an die neue Gesellschaft und schließlich an den neuen Betreiber übergeleitet", so Büger. "Hier hat Karlsruhe eine andere Regelung mit der Möglichkeit zur Rückkehr in den Landesdienst gefordert. Diese Neuregelung legen wir heute vor." ..."Quelle & mehr:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_42340991&tl=tsGuten Morgen allseits!
Thomas Beßen
Gespeichert
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.