Autor Thema: Fallbeispiel, Egon Arndt  (Gelesen 5986 mal)

Offline Prisch86

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Fallbeispiel, Egon Arndt
« am: 18. Januar 2008, 22:22:37 »
Arbeitsgemeinschaft Prüfungsfragen
Themenbereich 1
Fallbeispiel zum Pflegephänomen "Empfindung"

Falldarstellung

Der 38-jährige Egon Arndt wird von der Polizei zur stationären Aufnahme auf die geschlossene psychiatrische Abteilung gebracht, nachdem er in seiner Wohnung zum wiederholten Mal randaliert hat. Auch hat er in volltrunkenem Zustand seine Ehefrau, mit der er seit 9 Jahren verheiratet ist, geschlagen und seine 8-jährige Tochter bedroht.
Es liegt eine polizeiliche Einweisung nach §10 des Hessischen Freiheitsentziehungsgesetzes vor. Es ist stark verwahrlost, in reduziertem Allgemeinzustand und hat ausgeprägten Alkoholgeruch. Den Grund seiner Einweisung sieht Hr. Arndt nicht ein, er wehrt sich zunächst heftig und beschimpft die Polizisten, sein anfänglich heftiger Widerstand lässt im Verlauf der Aufnahme nach, ein geordnetes Aufnahmegespräch ist in den ersten Stunden allerdings nicht möglich.

Der Pat. wurde in den vergangenen 4 Jahren bereits 6-mal mit der Diagnose Alkoholabusus aufgenommen und jeweils nach etwa 10-tätigem stationären Aufenthalt nacht Hause entlassen.

Seinen Arbeitsplatz als Werkzeugmacher hat er vor wenigen Wochen verloren, auch seinen Führerschein musste er vorletzte Woche abgeben, nachdem er stark alkoholisiert in eine Verkehrskontrolle geraten ist.

Seine Ehefrau will sich nun von ihm trennen und will auf keinen Fall, dass der Patient noch einmal in die gemeinsame Wohnung kommt.

Seine seelische Verfassung ist während des ganzen stationären Aufenthaltes gekennzeichnet durch Schuldgefühle und Selbstvorwürfe. Er zeigt eine weinerlich - klagende Grundhaltung, seine rationale Einsichtsfähigkeit ist allerdings sehr begrenzt.

 :-D :-D :-D :-D wollte auch mal was schreiben....

Die Fragen und Antworten findet ihr bei Dateianhänge.... :-D :-D :-D